[home]

Sozialwahl - was ist denn DAS?

Erstellt am: 16. April 2001
 

Es ist jetzt etwa zwei Jahre her, dass mir überall Plakate mit der Parole "Sozialwahl 2005 - Richtig - Wichtig." entgegenkamen. Ich musste diese alle 6 Jahre stattfindenden Wahlen bisher verschlafen haben, doch diesmal blieb ich vor den Plakaten stehen und fragte mich kopfkratzend, was das wohl für Wahlen sein mochten, die so wichtig waren, mit denen ich aber rein gar nichts anfangen konnte.

Als dann auch im Mitgliedermagazin meiner Krankenkasse, der DAK, eine Selbstdarstellung der Kandidaten erschien, wurde ich neugierig. Ich fragte bei der örtlichen Geschäftstelle der DAK nach, ob ich Informationen zu den Sozialwahlen erhalten könne. Anscheinend wussten alle anderen Mitglieder Bescheid, nur ich nicht, denn die Geschäftsstelle hatte gar keine Unterlagen vorrätig und musste sie bei einer Zentralstelle anfordern.

Selbstverwaltung - Die Versicherten reden mit

Auch von anderen Krankenkassen liess ich mir Info's kommen und recherchierte im Internet. Das Ergebnis war hochinteressant. Oder hätten Sie gewusst, dass die Ersatzkassen, also auch "meine" DAK, von einem Verwaltungsrat regiert wird, den zu 100 Prozent die Versicherten wählen? Bei allen anderen Kassen ist das Verhältnis 50 : 50, was bedeutet, dass die Hälfte der Sitze von den Mitgliedern gewählt wird und die andere Hälfte von den Arbeitgebern.

Der Verwaltungsrat wiederum bestimmt den hauptamtlichen Vorstand. Während der Verwaltungsrat mit einem Parlament vergleichbar ist, macht der Vorstand wie eine Regierung die Tagespolitik.

Die Realität - Desinteresse und Mauscheleien

Theoretisch hätten also die Versichterten alle Fäden bei der Finanz- und Sachpolitik der Kassen in der Hand. Die Praxis sieht jedoch anders aus: 1993 fanden von 1350 Versicherungsträgern in Deutschland nur bei 27 (!) tatsächlich Wahlhandlungen statt. Das hängt damit zusammen, dass bei den übrigen Versicherungsträgern insgesamt weniger Kandidaten benannt wurden, als Sitze zu vergeben waren, und zwar sowohl auf Seiten der Versicherten als auch der Arbeitgeber. Das nennt man dann "Friedenswahl": Die benannten Kandidaten gelten als automatisch gewählt. Der schöne Name verdeckt jedoch, dass eine Friedenswahl nur bei zu geringem Interesse der Wahlberechtigten und/oder Mauscheleien hinter den Kulissen möglich ist.

Was bleibt von der vielgerühmten "Selbstverwaltung" übrig, wenn man - abgesehen von den "friedlichen Wahlen" - genauer hinschaut? Welche Möglichkeiten, bei wichtigen Entscheidungen mitzubestimmen, haben die Verwaltungsräte wirklich?

Für mich als einem der Schulmedizin eher kritisch gegenüberstehenden Krankenversicherten ist natürlich relevant, welche naturheilkundlichen Leistungen die Kassen erstatten - und welche nicht. Genau da sieht es ziemlich düster aus, es werden sehr viele Leistungen, die ich als krankmachend ablehne - z.B. Chemotherapie, Antibiotika, Psychopharmaka, Amalgam - anstandslos bezahlt, die meisten bewährten naturheilkundlichen - und nebenwirkungsfreien - Methoden jedoch nicht.

Die Bundesausschüsse: "Wir sind das Gesetz!"

Meine Ansprechpartner bei der DAK zogen sich - leider nicht ganz zu Unrecht, wie sich im Laufe meiner Recherchen zeigte - auf den Standpunkt zurück, dass ihr rechtlicher Spielraum sehr eng sei. Also war meine nächste Frage, wer denn diesen Spielraum festlegt.

Nun, im Sozialgesetzbuch ist die Zuständigkeit von sog. "Bundesausschüssen" geregelt. Die wichtigsten sind sicherlich die Bundesausschüsse "Ärzte und Krankenkassen" und "Zahnärzte und Krankenkassen". Diese Gremien legen, sich angeblich streng an wissenschaftliche Fakten haltend, fest, was als "wissenschaftlich anerkanntes" und damit erstattungsfähiges Heilverfahren zu gelten hat und was nicht.

Die Ausschüsse bestehen aus 21 Mitgliedern. Neun Sitze werden von den kassenärztlichen Vereinigungen, neun von den Verbänden der Krankenkassen beschickt. Diese 18 einigen sich dann auf drei weitere unparteiische Mitglieder, darunter den Vorsitzenden.

Diese Bundessauschüsse ziehen zunehmend Kritik auf sich. Die Betriebskrankenkasse Securvita, die sich sehr für Naturheilverfahren einsetzt, nennt sie gar öffentlich "Geheimzirkel" und bemängelt, dass die Entscheidungskriterien für oder gegen bestimmte Heilverfahren nicht nachvollziehbar seien, die Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfänden und die sog. Schulmedizin und die hinter ihr stehenden finanziellen Interessen eindeutig bevorzugt werde. Das aktuellste Beispiel ist sicherlich das Verbot, Akupunkturbehandlungen zu erstatten, weil die Wirkung der - seit Jahrtausenden mit Erfolg eingesetzte - Akupunktur "nicht wissenschaftlich abgesichert" sei.

Die Entscheidungen dieser Bundessausschüsse haben Gesetzeskraft, es sei denn, der Gesundheitsminister erhebt sein Veto. Das kommt aber kaum vor - und beim derzeit chaotischen Zustand des Gesundheitsministeriums schon gar nicht.

Angesichts des guten "Preis-Leistungs-Verhältnisses" der Naturheilverfahren muss man aus ihrer Benachteiligung durch den Bundesausschuss die Schlussfolgerung ziehen, dass die Ausschussmitglieder Interessenskonflikten unterliegen. Und natürlich ist die Pharmaindustrie als Nutzniesser dieser Politik auch nicht die unerfahrenste Branche in Punkto Lobbyismus und ihre Finanzmittel sind schier unerschöpflich.

Doch dieser "Blockadeausschuss für Naturheilverfahren" ist noch nicht alles, was unser Sozialgesetzbuch zu bieten hat (SGB V §135). Unter der Überschrift "Wirtschaftlichkeitsgebot" ist festgelegt, dass die Vorstände der Kassen persönlich haftbar sind, wenn sie Therapien erstatten, die von den Bundesausschüssen ausgeschlossen wurden (SGB V §12). Unabhängig davon, ob die Therapie Erfolg hatte und möglicherweise ein Bruchteil von einer schulmedizinischen Behandlung gekostet hätte! So wird es sich auch eine sonst für alternative Heilverfahren aufgeschlossene Krankenkasse dreimal überlegen, bevor sie derartige Behandlungen erstattet.

Soviel also zur "Selbstverwaltung" der Krankenkassen.

"Ohnmacht der Kleinen" oder "Macht der Vielen"?

Dieses System aus schulmedizinischen und pharmazeutischen Interessensverflechtungen zu kippen, ist wünschenswert, aber nicht einfach. Durch unser politisches System von kleinauf "trainiert", haben unsere Bürger und Krankenversicherten offensichtlich resigniert und überlassen den diversen Seilschaften und den hinter ihnen stehenden monetären Interessen weitgehend kampflos das Feld - haben sie doch auch nicht deren Organisationsgrad und Finanzmittel.

Und doch, sollte es nicht möglich sein, die zahlreichen naturheilkundlich orientierten - und leider oft untereinander zerstrittenen - Gruppen und Grüppchen unter dem Dach eines "kleinsten gemeinsamen Nenners" zusammenzuführen und sie gemeinsam ihre Stimme bei den nächsten Sozialwahlen im Jahre 2005 erheben zu lassen?

Dieser Konsens könnte beispielsweise die Forderung nach wirklicher Selbstverantwortung der Krankenkassen bei der Therapieerstattung und das Entsenden von Vertretern in die Verwaltungsräte, Kassenverbände und Bundesausschüsse sein.

In Stuttgart hat sich im letzten Jahr eine Initiativgruppe mit dem vielversprechenden Namen "Neue Impulse" gegründet, um unter anderem die Chancen und Möglichkeiten einer Teilnahme an den Sozialwahlen 2005 zu diskutieren.

Wenn der eine oder andere Leser unter Ihnen Initiative und/oder Sachverstand in unseren "Thinktank" einfliessen lassen möchte, würden wir uns freuen, wenn Sie über info@patientenkammer.de Kontakt mit uns aufnehmen.

Hans Tolzin