Home   Petition    Gesamt-Schriftwechsel Petition

Amalgam-Petition abgelehnt - wie geht es jetzt weiter?
(Artikel für diverse Veröffentlichungen, Stand 3. Jan. 2003)

Sie erinnern sich? Im April 2002 reichte ich beim Deutschen Bundestag eine Petition mit inzwischen über 1.400 Unterschriften ein, davon stammt ein nicht geringer Teil von einer Online-Unterschriftenliste im Internet.

Selbstverwaltungsorgan oder "diktatorischer Geheimzirkel"?

Im Jahre 2001 wollte ich aufgrund eigener Betroffenheit beim "Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen" nachfragen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage seine Entschei-dung stehe, ausschließlich das hochgiftige Amalgam als Regelversorgung im Backenzahnbe-reich und damit zur Erstattung durch die Krankenkassen zuzulassen.

Dieser Bundesausschuss, immerhin hochoffizielles Organ unsere Gesundheitswesens, beant-wortete meine Anfragen mit dem Hinweis, daß in der Geschäftsordnung des Ausschusses Verschwiegenheit vereinbart sei. Dies gelte im Übrigen auch für Informationen über die per-sonelle Zusammensetzung des Ausschusses und seinen Termin- und Themenkalender. Der-gleichen Auskünfte seien - Zitat - "nicht im öffentlichen Interesse".

Dieses mehr als befremdliche Verhalten war bereits vor mir der Betriebskrankenkasse Securvita aufgefallen: Im Okt. 2000 nannte sie den Bundesausschuss öffentlich einen "diktatorischen Geheimzirkel" .

Schweigen auf der ganzen Linie

Nachdem ich nach wiederholtem Nachhaken schließlich gar keine Antworten mehr bekam, wandte ich mich - als DAK-Mitglied - an den Spitzenverband der Ersatzkassen, um mit den von ihm in den Bundesausschuss entsandten Vertretern Kontakt aufzunehmen. Doch wie mir mitgeteilt wurde, unterliegen die Namen dieser Delegierten dem "Datenschutz"!

Nächste Station: Das Bundesgesundheitsministerium. Dort erhielt ich zweimal den - von mir als reichlich zynisch empfundenen - Rat, ich solle mich doch vertrauensvoll an eben diesen Ausschuss, über den ich mich beklagte, wenden.

Die Petition

Entnervt formulierte ich schließlich im Herbst 2001 eine Petition und begann mit der Sammlung von Unterschriften. Im April 2002 schickte ich die Petition mit über 1000 Unterschriften an den Bundestag nach Berlin. Zuständigkeitshalber musste auch das Gesundheitsministerium Stellung nehmen. Das tat einer seiner Mitarbeiter dann auch, bezugnehmend auf einige Para-grafen des Sozialgesetzbuchs: "...Aus alledem folgt nach meiner Auffassung eine ausreichen-de Transparenz und demokratische Legitimation der Entscheidungsfindung des Bundesausschusses..."

"Ausreichende demokratischen Legitimation"

"Ausreichende Transparenz?" Es sieht wohl eher so aus, daß das Demokratieverständnis des Ministeriums - und nicht nur des Ministeriums - der Entwicklung um mindestens 60 Jahre hinterherhinkt. 1933 dachte auch mal einer, seine siegreiche Wahl sei "ausreichende demokratische Legitimation" für alle Katastrophen, die daraus folgten.

Diese Mentalität findet sich zumindest in unserem Gesundheitswesen auch heute wider: Unser Kreuz-chen bei der alle 6 Jahre stattfindenden Sozialwahl, auf die sich das Gesundheitsministerium mit seinem Hinweis bezieht, dient als Feigenblatt für alles, was nach der Wahl kommt: Die in die Verwaltungsräte der Krankenkassen gewählten Delegierten bestimmen - im stillen Kämmerlein - Vertreter für ihre Landesverbände, diese für die Bundesverbände, diese für die Spitzenverbände der Krankenkassen und diese dann schließlich in die ominösen Bundesausschüsse. Nachdem bereits die Wahllisten für die Sozialwahl (meist Gewerkschaftslisten) unter Ausschluss der Öffentlichkeit zustandekommen, so ist später alles, was mit dem Delegiertensystem bis hin zum Bundesausschuss selbst und seinen Entscheidungsfindungsprozessen zu tun hat, in einen Nebel des Schweigens und der Heimlichkeit gehüllt.

Theoretisch hat die Gesundheitsministerin die Aufsichtspflicht über die Geschäftsführung der Bundesausschüsse (Sozialgesetzbuch V, §91,4). Jedoch ist diese Aufsichtspflicht im Gesetz nicht näher definiert, so daß wir Beitragszahler und Sozialwähler im Grunde keine Handhabe besitzen, um Rechenschaft dieser indirekt gewählten Gremien einzufordern.

Alle 6 Jahre dürfen wir also unser Kreuzchen machen und legitimieren unbewusst damit eine Gesundheitsdiktatur - auf unsere Kosten und zum Wohle eines sich verselbständigenden Funktionärs- und Vorteilnahmesystems. Monat für Monat zahlen wir Hunderte von Euro in die Krankenversicherung ein, um dann zusehen zu müssen, daß davon sinnlose und die Menschen mehr oder weniger langsam umbringende "Therapien" finanziert werden, während wirklich heilende natürliche Heilverfahren zusätzlich aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Das ist geradezu pervers - und das Ende dieser Entwicklung ist noch gar nicht abzusehen.

Einer der jüngsten Einfälle der Politiker ist eine weitere Zentralisierung - und damit Entfremdung vom Bürger - des Systems durch die Einrichtung eines zusätzlichen "Koordinierungsausschusses", der die anderen drei Ausschüsse (Ärzte und Krankenkassen, Zahnärzte und Krankenkassen, Krankenhaus) koordinieren und Grenzfälle abdecken soll. Des weiteren soll er Über- und Unterversorgungen abschaffen und für Effizienz und Wirtschaftlichkeit sorgen. Von Heilung und Gesunderhaltung der Menschen ist eigentlich gar keine Rede mehr.

Immerhin übernimmt parallel ein weiteres neues Gremium, die "Arbeitsgemeinschaft Ko-ordinationsausschuss", die Geschäftsführung für alle diese tollen Vereine, was hoffentlich dazu führen wird, daß sie Anfragen in Zukunft bürgerfreundlicher beantworten werden. Die Webseite ist jedoch noch im Aufbau und bisher wenig informativ .

Wer entsendet eigentlich Delegierte in die Bundesausschüsse?

Wie alles, was mit den Bundesausschüssen zu tun hat, ist auch ihre Zusammensetzung in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Die Bundesausschüsse "Ärzte und Krankenkassen" (dieser hat ja wenigstens noch eine offizielle Webseite) und "Zahnärzte und Krankenkassen" bestehen jeweils aus 21 Mitgliedern. Davon kommen 9 aus den Reihen der Ärzteschaft, und 9 aus den Krankenkassen. Diese 18 einigen sich dann auf drei "neutrale" Gesundheitspolitiker, darunter den Vorsitzenden. Im Anhang habe ich die Adressen jener Institutionen für diejenigen unter Ihnen, die sich selbst mal diese Informationspolitik anschauen wollen, zusammengestellt.

Selbstverwaltung oder Staatlicher Dirigismus?

Wenn man sich die Veröffentlichungen rund um die Ausschüsse, die alten wie die neuen, und insbesondere die Ansprachen der Politiker bei geeigneten Anlässen durchliest, scheint es für uns arme Bürger nur die Wahl zwischen der real existierenden sog. "Selbstverwaltung" oder dem als Schreckgespenst dargestellten "staatlicher Dirigismus" zu geben. Doch Hand aufs Herz: Könnten Organe unseres direkt gewählten Parlaments überhaupt NOCH zentralistischer und dirigistischer sein als diese Bundesausschüsse, die zudem auf jeder Stufe ihres vorge-schalteten Delegiertensystems einer starken Lobbyarbeit diverser Interessensgruppen ausge-setzt sind und sich völlig von den Bedürfnissen der Menschen an der Basis entfernt haben?

Wie geht es jetzt weiter?

Derzeit scheint es keinerlei gesetzliche Handhabe zu geben, um die angesprochenen demokra-tiemüden Institutionen dazu zu bewegen, sich auf ihre Wurzeln zu besinnen. Ein möglicher Weg, weiterzumachen, wäre deshalb, über eine weitere Petition zu versuchen, die Aufsichts-pflicht des Gesundheitsministeriums im Sozialgesetzbuch etwas mehr zu konkretisieren.

Eine zweite mögliche Schiene wäre, das Gesundheitsministerium, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die neue "Arbeitsgemeinschaft Koordinationsausschuss" durch entsprechende Bürgeranschreiben an ihre eigentliche Aufgabe zu erinnern: Der Volksgesundheit zu dienen.
Und wäre es drittens nicht eine coole Sache, wenn sich ein paar vernünftige und beherzte Menschen zusammentäten, um für die nächste Sozialwahl im Jahre 2005 eine eigene Wahlliste aufzustellen? Ideen dazu liegen vor. Das Einzige, was für den Start einer erfolgversprechenden Kampagne fehlt, sind die entsprechenden finanziellen Mittel.

Wenn Sie, lieber Leser, den Drang verspüren, am Ball zu bleiben - nur zu:

Die Gremien des Gesundheitssystems werden ihr Verhalten so lange nicht ändern, wie dies nicht von einer ausreichenden Anzahl von Menschen eingefordert wird.

Kontaktadresse des Autors: Hans Tolzin, Dieselstr. 3, D-70771 Echterdingen, Fon 0711 9905 198, Fax 0711 9905 197, Email: hans@tolzin.de, Webseite: www.patientenkammer.de

 

Anhang

Arbeitsgemeinschaft Koordinierungsausschuss, Auf dem Seidenberg 3a, 53721 Siegburg,
Fon: 02241-9388-0, Fax: 02241-9388-35, Hauptgeschäftsführerin: Frau Dr. Dorothea Bronner, Vorsitzender des Koordinierungsausschusses: Karl Jung (Staatssekretär a.D.)

Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen,
Vorsitzender: Prof. Dr. Herbert Genzel, Kurwenal-Str. 3, 80804 München,
Geschäftsstelle: siehe "Arbeitsgemeinschaft Koordinierungsausschuss"

Bundesministerium für Gesundheit, Frau Ministerialrätin Erika Behnsen, 53108 Bonn
Fon 01888 441 2244, Fax 01888 441 4926, Email: poststelle@bmg.bund.de

Ersatzkassen (2 Vertreter), VdAK / AEV, Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg, Fon: 022 41 / 108 - 0, Fax: 0 22 41 / 108 - 248, Internet: www.vdak-aev.de, presse@vdak-aev.de

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (9 Vertreter), Universitätsstr. 73, 50931 Köln, Tel.: 0221 / 4001 - 0, Fax: 0221 / 40 40 35, eMail: post@kzbv.de

AOK Bundesverband (drei Vertreter), Vorsitzender des Vorstands: Dr. Hans Jürgen Ahrens
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn, Telefon: (02 28) 84 30, Telefax: (02 28) 84 35 02,
http://www.aok.de/bundesverband/, AOK-Bundesverband@bv.aok.de

Betriebskrankenkassen (1 Vertreter), BKK Bundesverband, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen, Telefon: +49 201 179-01, Telefax: +49 201 179-1010, E-Mail: marketing@bkk-bv.de
WWW: http://www.bkk.de

Innungskrankenkassen (1 Vertreter), E-Mail: IKK-Bundesverband@bv.ikk.de, Telefon: 02204 / 44-0, Fax: 02204 / 44-185, IKK-Bundesverband, Friedrich-Ebert-Straße / Technologiepark, 51429 Bergisch Gladbach

Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen BLK (1 Vertreter), Weißen-steinstraße 70-72, 34131 Kassel, Sekretariat: Tanja Liedtke, Tel: 0561 | 9359 - 102, Fax: 0561 / 9359 - 140, eMail: tanja.liedtke@bv.lsv.de, http://www.lsv-d.de/

Knappschaftliche Krankenversicherung (1 Vertreter), Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum
Tel: 0234/304-8210, Tel.:0234/304-8211, Tel.:0234/304-8212, Fax: 0234/304-8206, E-Mail:
krankenversicherung@bundesknappschaft.de

Home   Petition   nach oben     Gesamt-Schriftwechsel Petition