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Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Petition vom 22. Juli 2002
Meine Antwort an das BMG vom 19. Okt. 2002
Antwort des BMG vom 6. Nov. 2002
Mein Schreiben an das BMG vom 27. Dez. 2002


Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Petition vom 22. Juli 2002

Bundesministerium für Gesundheit
53108 Bonn

Bonn, den 22. Juli 2002

An
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss -Platz der Republik 1
11011 Berlin

Bezug: Ihr Schreiben vom 02.07.2002 - Pet 2-14-15-2125-046089

Zu der o.a. Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:

Der Petent beklagt die nach seiner Auffassung unzureichende Informationspolitik und daraus fol-gend die fehlende demokratische Legitimation des Bundesausschusses der Zahnärzte und Kranken-kassen beim Erlass der Richtlinien.

Ich teile die Auffassung des Petenten nicht. Der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen hat die Aufgabe, den Leistungsanspruch des Versicherten auf eine ausreichende und zweckmäßige zahnmedizinische Versorgung zu konkretisieren. Er hat hierzu Richtlinien zu erlas-sen, die für die Versicherten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärz-te und die gesetzlichen Krankenkassen bindend sind.

Eine ausreichende demokratische Legitimation des Bundesausschusses der Zahnärzte und Kranken-kassen beim Erlass dieser Richtlinien ergibt sich gegenüber den Versicherten aus folgendem: Die Versicherten wählen im Rahmen der Sozialversicherungswahlen ihre Vertreter in den Verwaltungs-rat der Krankenkasse, dieser wählt dann seine Vertreter in den Verwaltungsrat des Landesverban-des, dieser wiederum wählt seine Vertreter in den Verwaltungsrat des Bundesverbandes der Kran-kenkassen und dieser bestimmt seine Vertreter für den Bundesausschuss. Zusätzliche Legitimation erhalten die Richtlinien durch § 94 SGB V. Nach dieser Vorschrift hat das Bundesministerium für Gesundheit zu überprüfen, ob die Richtlinien den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und den An-spruch des Versicherten auf ausreichende, zweckmäßige Versorgung gewährleisten, Diese Legiti-mationskette verbunden mit dem Beanstandungsrecht des Bundesministeriums für Gesundheit hat das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen (grundlegend: BSGE 78, 70 ff) ausdrücklich für ausreichend angesehen. Dieser Einschätzung schließe ich mich an.

Schließlich hat der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen Richtlinien über die Bewer-tung ärztlicher zahnärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V erlassen, in denen detaillierte Vorgaben für das Verfahren der Beurteilung und die Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden enthalten sind.

Aus alledem folgt nach meiner Auffassung eine ausreichende Transparenz und demokratische Legi-timation der Entscheidungsfindung des Bundesausschusses.

Die Bundesregierung wird jedoch überprüfen, inwieweit in einer anstehenden Reform eine Verbes-serung der Beteiligungsmöglichkeiten der Versicherten umgesetzt werden könnte.

Die mir überlassene Eingabe sowie ein Abdruck dieses Schreibens sind beigefügt,

Im Auftrag
Hiddemann


Meine Antwort an das BMG vom 19. Okt. 2002

fax 0228 941-4900

Persönlich
Frau
Ulla Schmidt
Bundesministerin für Gesundheit
Mohrenstr. 62
D-10117 Berlin

Echterdingen, den 19. Oktober 2002

Stellungnahme Ihres Ministeriums zur Petition 2-14-15-2125-046089
Ihr Geschäftszeichen: 224-45/274/02

Sehr geehrte Frau Ministerin,

der Ihrer Aufsicht unterliegende Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen verweigert Krankenversicher-ten, über deren Gesundheit und Versicherungsbeiträge er Entscheidungen trifft, jegliche Auskunft über Ausschussmitglieder, Termine und Themen geplanter Sitzungen und die seinen teilweise sehr umstrittenen Entscheidungen zugrundeliegenden wissenschaftlichen Gutachten.

In der Theorie haben wir Krankenversicherte diesen Ausschuss gewählt. Tatsächlich ist aufgrund seiner Anonymität und seiner Geheimhaltung fordernden Geschäftsordnung jegliche Transparenz und Einflussnahme von Seiten mündiger Patienten und Bürger faktisch unmöglich.

Diese Anonymität und Intransparanz wird leider von Ihrem Ministerium gedeckt, wie der beiliegende und der o.g. Petition beigefügte Schriftverkehr zeigen.

Dieser Bundesausschuss sowie die Mitarbeiter Ihres Ministerium unterliegen Ihrer Aufsicht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese zutiefst undemokratischen Verhaltensweisen in Ihrem Sinne sind und bitte Sie deshalb eindringlich, sowohl gegenüber dem Bundesausschuss als auch Ihren Mitarbeiter Ihre Führungsaufgaben wahrzunehmen und mehr Transparenz für mündige Bürger zu schaffen.

Die Petition wurde von weit über 1000 Personen unterzeichnet. Sie erwarten dringend Ihre Stellungnahme!
Sie finden Die Online-Petition im Internet unter www.patientenkammer.de/petition/amalgam.htm.
Dort ist auch der bisherige Schriftverkehr mit Ihrem Ministerium und anderen Institutionen niedergelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Tolzin

Anlage: Text der Original-Petition, Text der Antwort aus Ihrem Ministerium

Das Fax hat insgesamt 3 Seiten.


Schreiben des BMG vom 6. Nov. 2002

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
53108 Bonn
poststelle@bmg.bund.de
fon +49(0)1888 441-2244
fax + 49(0)1888 441-4926

Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen

Bonn, 6. Nov. 2002

Ihr Schreiben an Frau Ministerin Schmidt vom 19. Oktober 2002

Sehr geehrter Herr Tolzin,

für Ihr Schreiben vom 19. Oktober 2002 bedanke ich mich auch im Namen von Frau Ministerin Schmidt. Aufgrund der Vielzahl von Schreiben ist es ihr leider nicht möglich, alle an Sie gerichteten Schreiben persönlich zu beantworten. Sie hat mich jedoch gebeten, Ihnen auf Ihr Schreiben zu antworten.

Wie Ihnen bereits im Zusammenhang mit Ihrer Petition vom Deutschen Bundestag mitgeteilt wurde, wird die Bundesregierung überprüfen, inwieweit in einer anstehenden Reform eine Verbesserung der Beteilungsmöglichkeiten der Versicherten umgesetzt werden könnte.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Koalitionsvereinbarung für die neue Legislaturperiode, in der es unter der Überschrift "Patientensouveränität stärken - Transparenz erhöhen" heißt: "Patientenschutz und Patientenrechte werden ausgebaut. Patientinnen und Patienten haben einen legitimen Anspruch auf unabhängige Beratung, objektive Information und auf Anhörung auch in Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung."

Da zur Zeit gerade innerhalb des Ministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung überlegt wird, in welcher Form diese Ziele bei der anstehenden Reform umgesetzt werden können, werden Sie Verständnis dafür haben, dass momentan hierzu noch keine konkreten Angaben gemacht werden können. Seien Sie jedoch versichert, dass Ihre Anregungen in die derzeitigen Überlegungen miteinfließen werden.

Mit freundlchen Grüßen
Im Auftrag
Ministerialrätin Erika Behnsen


Mein Schreiben an das BMG vom 27. Dez. 2002

Bundesministerium für Gesundheit
Frau Ministerialrätin Erika Behnsen
D - 53108 Bonn fax 01888 441 4926


Echterdingen, den 27. Dez. 2002


Meine Petition Nr. 2-14-15-2125-046089
Mein Schreiben an Frau Ministerin Schmidt vom 19. Oktober
Ihre Antwort vom 6. Nov.


Sehr geehrte Frau Behnsen,

vielen Dank für Ihren freundlichen Brief vom 6. November.

Sie schreiben, daß die Koalition beabsichtige, die Patientensouveränität zu stärken, die Transparenz zu erhöhen und Patientenschutz und Patientenrechte auszubauen.

Das zu hören, tut gut. Darf ich also davon ausgehen, daß Sie, Frau Behnsen, mit mir einer Meinung sind, daß wir Patienten und Plichtversicherte ein Recht haben

  • zu erfahren, wer die Mitglieder des unser vertretenden Bundesausschusses Zahnärzte und Krankenkassen sind, die ich teilweise selbst indirekt gewählt habe

  • zu erfahren, aufgrund welcher wissenschaftlichen Fakten er zu bestimmten Entscheidungen kommt, die uns als (theoretisch?) mündige Patienten und Krankenversicherte sowohl gesundheitlich als auch finanziell direkt betreffen

  • Antwort auf entsprechende Anfragen vom Bundesausschuss zu erhalten

und sich persönlich für die Umsetzung dieser Selbstverständlichkeiten einsetzen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen


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