[home]    [Schriftwechsel Übersichtseite]    [Gesamt-Schriftwechsel Petition]

Schriftwechsel mit dem VDAK
(Verband der Angestellten-Kankenkassen)
Letzte Änderung: 4. Januar 2002

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Freitag, 22. Juni 2001 22:33
> An: kontakt@vdak-aev.de
> Betreff: Struktur unseres Gesundheitssystems
>
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich bin bei der DAK krankenversichert und versuche aus aktuellem Anlass,
> unser Gesundheitssystem ein wenig besser zu verstehen.
>
> Vor allem beschäftigen mich folgende Fragen:
>
>
> 1. Zusammensetzung der Mitgliederversammlung Ihres Verbandes
>
> Der VDAK/AEV hat 12 Mitgliedskrankenkassen, 7 auf Seiten des VDAK und 5 auf Seiten des AEV.
> Laut Ihrer Webseite besteht die Mitgliederversammlung des Verbandes aus 30 ehrenamtlichen
> Vertretern der Mitgliedskassen. Wie werden diese bestimmt?
> Entsendet jede der KK je mindestens ein Verwaltungsratmitglied? Werden die
> restlichen 18 Sitze je nach Grösse der KK besetzt?
>
> 2. Zusammensetzung des Gesamtvorstandes
>
> Wie gross ist der Gesamtvorstand? Aus 24 Personen (je einem Mitglied der
> Verwaltungsräte und des hauptamtlichen Vorstandes)?
> Wird der Gesamtvorstand von der Mitgliederversammlung des Verbandes gewählt oder von den
> Mitglieds-KK entsendet?
> Ist der Gesamtvorstand eine Teilmenge des Mitgliederversammlung?
>
> 3. Besetzung der Bundesausschüsse
>
> Der Verband entsendet Deligierte in die Bundesausschüsse (Ärzte und
> Krankenkassen, Zahnärzte und Krankenkassen)
> Wer trifft diese personelle Entscheidung?
> Müssen die Deligierten Mitglied der Mitgliederversammlung und/oder der
> hauptamtlichen Vorstände oder des Gesamtvorstandes ect. sein? (Welche
> Voraussetzungen müssen sie als Kandidaten für die Bundesausschüsse
> erbringen?)
> Welche Personen hat der Verband konkret in den Bundesausschuss
> Zahnärzte und
> Krankenkassen entsendet und wie kann ich sie erreichen (Adresse, email,
> Telefon)?
>
> 4. Welche Bundesausschüsse ausser "Ärzte und Krankenkassen" und "Zahnärzte
> und Krankenkassen" gibt es sonst noch?
>
> 5. Könnten Sie mir die Satzung Ihres Verbandes zuschicken?
>
> Ich bedanke mich im voraus recht herzlich für Ihre Antwort.
>
> InterNet-te Grüsse aus Echterdingen bei Stuttgart
>
> Hans Tolzin
> Dieselstr. 3
> D-70771 Echterdingen
> hans@tolzin.de


Nach nur einmaligem Nachfassen erhielt ich am 19. Juli folgende Antwort:

VdAK / AEV
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
Telefon: 0 22 41 / 108 - 0
Telefax: 0 22 41 / 108 - 248
Internet: www.vdak-aev.de
Combrink@vdak-aev.de

Herrn
Hans Tolzin
Dieselstraße 3
70771 Echterdingen

19. Juli 2001

Sehr geehrter Herr Tolzin,

zu Ihren Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Bei dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) und dem AEV - Ar-beiter-Ersatzkassen-Verband e.V. handelt es sich um zwei selbstständige Verbände, deren Selbstverwaltung demzufolge auch getrennt ist. Die Mitgliederversammlung des VdAK besteht aus 30 von den Verwaltungsräten aus deren Mitte gewählten Ver-tretern. Dabei bestimmen die Mitgliedskassen je einen Stimmführer, von den 23 wei-teren Mitgliedern entfällt auf jede Mitgliedskasse zunächst ein Vertreter. Die übrigen 16 Sitze werden auf die Mitgliedskassen nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfah-ren auf der Basis der jeweiligen Mitgliederzahlen verteilt.

Beim AEV besteht die Mitgliederversammlung aus 16 von den Verwaltungsräten der Mitgliedskassen aus deren Mitte gewählten Vertretern. Dabei bestimmen die Mit-gliedskassen je einen Stimmführer. Darüber hinaus entsendet jede Mitgliedskasse einen weiteren Vertreter in die Mitgliederversammlung. Die verbleibenden sechs Sit-ze werden ebenfalls nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren nach Mitglieder-zahlen verteilt. Diese sechs Sitze fallen auf Grund ihrer Mitgliederzahlen der Gmün-der ErsatzKasse zu.

2. Der Gesamtvorstand des VdAK besteht aus den Vorsitzenden der Verwaltungsräte der Mitgliedskassen oder einem anderen von den Mitgliedskassen gewählten Mit-glied ihres Verwaltungsrates und den Vorstandsmitgliedern der Mitgliedskassen. Der Vorstand des Verbandes gehört dem Gesamtvorstand mit beratender Stimme an. Der Gesamtvorstand des VdAK besteht aus 23 Personen. Der Gesamtvorstand ist keine "Teilmenge" der Mitgliederversammlung, er nimmt aber an den Sitzungen der Mitgliederversammlung mit beratender Stimme teil.

Die Zusammensetzung des Gesamtvorstandes des AEV ist den soeben beschriebenen Regeln für den VdAK nachgebildet. Der Gesamtvorstand besteht aus 14 Perso-nen.

3. Die Gesamtvorstände des VdAK bzw. des AEV wählen die Delegierten in die Bun-desausschüsse. Sie müssen kein Organmitglied des Verbandes oder einer Mit-gliedskasse sein. Voraussetzung für die Wahl ist der Sachverstand des Delegierten.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich Ihnen nicht die Personen nennen, die die Ersatzkassenverbände in die Ausschüsse entsandt haben. Wir stellen anheim, sich in diesen Fragen an die

Geschäftsstelle des
Bundesausschusses Ärzte/Zahnärzte
und Krankenkassen
Postfach 41 05 40
50865 Köln

zu wenden.

4. Neben den beiden von Ihnen genannten Bundesausschüssen gibt es einen soeben neu gegründeten "Koordinierungsausschuss". Dieser Ausschuss soll sektorenüber-greifend die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in der ambulanten wie stationären Versorgung überwachen und sichern. Zudem sollen jedes Jahr für mindestens zehn Krankheiten wirtschaftliche und wirksame Behandlungskriterien erarbeitet werden.

Kurz vor seiner Gründung steht der Ausschuss "Krankenhaus", dessen Aufgabe es sein wird, sich krankenhausspezifischen Fragen zuzuwenden.

5. Die Satzungen beider Ersatzkassenverbände sind nicht öffentlich. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen diese nicht übersenden können.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Combrink
(per EDV erstellt, auch ohne Unterschrift gültig)


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Donnerstag, 19. Juli 2001 18:20
> An: Waltraud.Schilling@vdak-aev.de
> Betreff: AW: Gesundheitssystem
>
>
> Sehr geehrte Frau Schilling,
> Sehr geehrter Herr Combrink,
>
> Besten Dank für Ihre Email, auf die ich noch zurückkommen werde.
>
> Zunächst jedoch habe ich eine Frage.
>
> Sie schreiben:
>
> "Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich Ihnen nicht die
> Personen nennen, die die Ersatzkassenverbände in die Ausschüsse
> entsandt haben..."
>
> Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage genau
> Ihre Weigerung, mir die Namen der Ausschussmitglieder
> mitzuteilen, steht, damit ich mich mit meinem Anwalt beraten kann.
>
> Die Bundesausschüsse sind ein Organ der demokratisch gewählten
> Selbstverwaltung und stehen damit im Dienst der Krankenkassenmitglieder.
>
> Eine Anonymität von gewählten Organen ist nicht akzeptabel, zumal
> diese Ausschüsse darüber entscheiden was mit meinen (!) schwer
> verdienten Krankenkassenbeiträgen geschieht.
>
> mfg
> Hans Tolzin
> Dieselstr. 3
> 70771 Echterdingen


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Freitag, 4. Januar 2002 17:01
> An: Waltraud.Schilling@vdak-aev.de
> Betreff: AW: Gesundheitssystem
>
>
> Sehr geehrte Frau Schilling,
>
> habe ich eine Antwort von Ihnen verpasst?
>
> Jedenfalls habe ich meines Wissens seit 19. Juli keine von Ihnen erhalten.
>
> mfg
> Tolzin