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Montag,
11. März 2002
Uhrzeit: 01:19
h.tardsen@kzbv.de
Sehr
geehrter Herr Tardsen,
wie stehen Sie zu den Vorwürfen, dass insbesondere die Mehrheit
der Zahnärzte mit Kassenvertrag, systematisch Zahnpatienten
mehrheitlich, entweder gar nicht vor dem Legen von toxischen Amalgamversorgungen
über die neurotoxische bzw. nephrotoxische Langzeitwirkung
dieses Gefahrenstoffes
aufklären, bzw. nur mit Verniedlichungen und wissenschaftlich
Falschaussagen belegen, wie zB. :"Das man schon durch ein einziges
Fischmenü an einem Tag mehr Quecksilber aufnehme, als zB. beim
Legen von 13 oder 14 AgF, binnen wenigen Wochen gelegt, aus AgF
im ganzen Jahr an Quecksilber frei werde"!
Des weiteren
stelle ich an Sie die Frage, nach welchem so genannten wissenschaftlich
erstellten "Erkenntnismaterial", angeblich die behauptete
Unbedenklichkeit bzw. biologisch hohe Verträglichkeit
toxischer Amalgamversorgungen, nachgewiesen worden sei und, nach
welchen so genannten "wissenschaftlich erstellten Unbedenklichkeitsbehauptungen"
Amalgam als Standardversorgung den gesetzl. Krankenkassen vorgeschrieben
wird.
Für
eine rechtlich zutreffende, auch gerichtsrelevant verwertbare Antwort,
wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Zudem
will ich Sie noch auf die Tatsache hinweisen, dass bis heute, weltweit,
nicht einmal der wissenschaftlich belegte Versuch gelungen ist,
die Unbedenklichkeit des hochtoxischen, im Mundraum instabilen Füllwerkstoffes,
genannt Dentalamalgam, tatsälich beweisen zu können! Um
so mehr stellt sich die dringende Frage, nach welchen so genannten
"wissenschaftlichen Kriterien", in Deutschland die angebliche
Unbedenklichkeit dieses real hochtoxisch zusammengesetzen Füllwerkstoffes
gelungen sei, weshalb man hier Unbedenklichkeitsbehauptungen aufstellen
darf?
Ich erwarte
ihre rechtsverbindliche Stellungnahme in 10 Tagen, eine Kopie geht
an mein Rechtsanwaltsbüro.
Mit freundlichen
Grüssen
Thomas
Köhler
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