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Thomas Köhler an "Bundesauschuss Zahnärzte und Krankenkassen"

Letzte Änderung: 11. März 2002

Montag, 11. März 2002
Uhrzeit: 01:19

h.tardsen@kzbv.de

Sehr geehrter Herr Tardsen,


wie stehen Sie zu den Vorwürfen, dass insbesondere die Mehrheit der Zahnärzte mit Kassenvertrag, systematisch Zahnpatienten mehrheitlich, entweder gar nicht vor dem Legen von toxischen Amalgamversorgungen über die neurotoxische bzw. nephrotoxische Langzeitwirkung dieses Gefahrenstoffes
aufklären, bzw. nur mit Verniedlichungen und wissenschaftlich Falschaussagen belegen, wie zB. :"Das man schon durch ein einziges Fischmenü an einem Tag mehr Quecksilber aufnehme, als zB. beim Legen von 13 oder 14 AgF, binnen wenigen Wochen gelegt, aus AgF im ganzen Jahr an Quecksilber frei werde"!

Des weiteren stelle ich an Sie die Frage, nach welchem so genannten wissenschaftlich erstellten "Erkenntnismaterial", angeblich die behauptete Unbedenklichkeit bzw. biologisch hohe Verträglichkeit
toxischer Amalgamversorgungen, nachgewiesen worden sei und, nach welchen so genannten "wissenschaftlich erstellten Unbedenklichkeitsbehauptungen" Amalgam als Standardversorgung den gesetzl. Krankenkassen vorgeschrieben wird.

Für eine rechtlich zutreffende, auch gerichtsrelevant verwertbare Antwort, wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Zudem will ich Sie noch auf die Tatsache hinweisen, dass bis heute, weltweit, nicht einmal der wissenschaftlich belegte Versuch gelungen ist, die Unbedenklichkeit des hochtoxischen, im Mundraum instabilen Füllwerkstoffes, genannt Dentalamalgam, tatsälich beweisen zu können! Um so mehr stellt sich die dringende Frage, nach welchen so genannten "wissenschaftlichen Kriterien", in Deutschland die angebliche Unbedenklichkeit dieses real hochtoxisch zusammengesetzen Füllwerkstoffes gelungen sei, weshalb man hier Unbedenklichkeitsbehauptungen aufstellen darf?

Ich erwarte ihre rechtsverbindliche Stellungnahme in 10 Tagen, eine Kopie geht an mein Rechtsanwaltsbüro.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Köhler