[home]    [Schriftwechsel Übersichtseite]    [Gesamt-Schriftwechsel Petition]

Schriftwechsel 2 mit dem Bundesgesundheitsministerium
Letzte Änderung: 4. Januar 2002

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Samstag, 12. Mai 2001 13:39
> An: ursula.schmidt@bundestag.de
> Betreff: Amalgam
>
>
> An die Gesundheitsministerin
> Frau Ulla Schmidt
> ursula.schmidt@bundestag.de
>
> Sehr geehrte Frau Schmidt,
>
> es gibt in der wissenschaftlichen Literatur mehr als 17.000
> Publikationen, welche die potentielle Schädlichkeit des Zahnfüllstoffs
> Amalgam belegen.
>
> Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main kam in ihren Ermittlungen gegen
> drei leitende Angestellte des ehemaligen Amalgamherstellers Degussa zu
> dem Ergebnis, daß "Zahnamalgam auch bei bestimmungsmäßigem Gebrauch
> generell geeignet ist, in einer relevanten Zahl von Fällen die
> Gesundheit von Amalgamträgern zu schädigen", unabhängig vom Vorliegen
> einer Amalgam-Allergie.
>
> Bereits 1955 war den Amalgamherstellern diese Schädlichkeit bekannt,
> wie das Kieler Amalgam-Gutachten belegt.
>
> Die Hinweise verdichten sich, daß Amalgam auch die Ursache schwerer
> neurologischer Erkrankungen wie Alzheimer und Parkinson sein kann.
>
> Wie können Sie es trotzdem verantworten, die Bevölkerung nicht über
> diese Risiken aufzuklären?
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> Hans Tolzin
> hans@tolzin.de
>
>
> Literatur:
>
> Literaturliste von ca. 17.000 Publikationen zu beziehen bei:
> Prof. Dr. Mats Hanson
> Nils Pals väg 28
> S - 24014 Veberöd (Schweden)
> Tel./Fax: 0046 4685059
>
> Verfügung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main vom 31.05.1996,
> Az.: 65 Js 17084.4/91
> http://people.blinx.de/sems/recht/dokument1.htm
>
> Kieler Amalgam-Gutachten 1997, ISBN 3-00-002089-6
>
> Offener Brief an die KZV Berlin
> http://people.blinx.de/sems/sekis/anklage.htm#Anklage
>
> Resolution Amalgam
> http://www.panap.de/aktion.htm


BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
Geschäftszeichen 117-456038-11 II
Postanschrift: Bundesministerium für Gesundheit
53108 Bonn
(0228) 941-1176 oder 01888 - 441-1176
Fax: (0228) 941-4919 oder 01888 - 441-4919
E-Mail: Gabler@bmg.bund.de


Herrn
Hans Tolzin
per E-Mail: hans@tolzin.de


Bonn, den 06. September 2001

Betr.: Dentalmaterialien
hier: Amalgamverbot

Bezug: Ihre E-Mail vom 12.05.2001 an Frau Bundesministerin Ulla Schmidt

Anlg.: 1


Sehr geehrter Herr Tolzin,

Ihre E-Mail an Frau Bundesministerin Ulla Schmidt mit der Kritik an der Amalgamverwendung wurde dem zuständigen Fachreferat zur direkten Beantwortung zugeleitet. Bitte entschuldigen Sie die späte Reaktion, aber Ihre Post ist als Papierausdruck bei mir eingetroffen und in von der Vielzahl anderer Aufgaben überlagert worden.

Als Referent für Risikofragen bei Medizinprodukten möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Pro-blem von Nebenwirkungen bei Dentalmaterialien in unserem Hause eine hohe Priorität besitzt. Das für die Risikobewertung zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfolgt kontinuierlich den internationalen wissenschaftlichen Erkenntnisstand auf die-sem Gebiet und hat in der Vergangenheit in vielfältiger Weise auf die Verbesserung von Qua-lität und Anwendung derartiger Produkte eingewirkt. Zu Ihrer Information lege ich Ihnen den aktuellen Bericht des Instituts zur Risikobewertung von Amalgam bei.
Als Bundeseinrichtung arbeitet dieses Institut interessenunabhängig und seine Ergebnisse sind als objektiv einzuschätzen.

Zum gleichen Thema führt der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesund-heitswesen in dem von ihm erarbeiteten und am 30. August 2001 dem Bundesministerium übergebenen Gutachten zur Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit, Teil Über-, Unter- und Fehlversorgung der Bevölkerung aus:
"Ein besonders gravierendes Beispiel stellen .... die Aktivitäten von Vertretern der ‚besonde-ren Therapierichtungen' dar, die mit Fehlinformationen über die Verträglichkeit von Dentalma-terialien die Patienten verunsichern. Entsprechende Angstkampagnen fügen den Versicherten und Patienten zahnmedizinische, ökonomische und psychologische Schäden zu und führen u. a. zum Austausch intakter zahnärztlicher Restaurationen oder zur Extraktion strategisch wich-tiger Zähne. Nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand ist das Auftreten einer Vergiftung durch zahnärztliche Werkstoffe, d. h. auch durch Amalgam, bei bestimmungsge-mäßem und verarbeitungsgerechtem Einsatz nahezu auszuschließen. Gleichwohl hat, wie Be-fragungen zeigen, jeder zweite Bundesbürger Bedenken gegen Dentalmaterialien bzw. Amal-gamfüllungen.
Hier besteht offensichtlich eine deutliche Diskrepanz zwischen wissenschaftlichem Erkennt-nisstand und öffentlichem Meinungsbild, welches die davon profitierenden Dentalfirmen durch entsprechende Werbeaktivitäten mitgestalten bzw. fördern.

Ihr Schreiben sowie Inhalt und Umfang analoger Eingaben zeigen, dass die Besorgnis vor ge-sundheitlichen Beeinträchtigungen durch Dentalmaterialien, insbesondere Amalgam, bei Tei-len der Bevölkerung weiterhin groß ist und die bisherigen vielfältigen Aktivitäten zur Aufklä-rung über die Risiken keine ausreichende Akzeptanz finden. Das Bundesministerium für Ge-sundheit und das für die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten in Deutsch-land zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nehmen diese Ängste sehr ernst.

Deshalb führte der Staatssekretär unseres Hauses am 7. August 2000 ein Gespräch mit
7 Vertretern des Bündnis PI , das sich als Koordinierungsgremium für Patientenselbsthilfe-gruppen versteht und Mitte 2000 mit einer Resolution zur zweifelhaften Qualität von Dentalle-gierungen und der Forderung nach einem Amalgamverbot an Mitglieder des Deutschen Bun-destags und die Leitung des BMG herangetreten war. Den Vertretern der Selbsthilfegruppen wurde in dem Gespräch dargelegt, dass nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftli-chen Erkenntnisse kein generelles Verbot des Inverkehrbringen oder der Anwendung von Amalgam ausgesprochen werden kann. Zum vorbeugenden Gesundheitsschutz sind jedoch Anwendungseinschränkungen des zahnärztlichen Füllungswerkstoffs Amalgam für ausge-wählte Personengruppen (Allergiker, Nierenkranke, Schwangere und Kinder) empfohlen wor-den. Ferner wurde über die laufenden Aktivitäten der Amalgam-Sachverständigengruppe und des wissenschaftlichen Ausschusses der EU-Kommission mit dem Ziel der Risikobewertung unter Einbeziehung des weltweit verfügbaren Erkenntnismaterials gesprochen. Weitere Ge-sprächspunkte betrafen die Intensivierung der Information von Ärzten, Patienten und Kran-kenkassen über Restaurationsmaterialien in der Zahnheilkunde, die Prophylaxe von Zahner-krankungen und die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen.
Als wesentliches Gesprächsergebnis wurde vor allem die Verbesserung der Kommunikation vereinbart und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - als verantwortliche Einrichtung für die Risikoabwehr bei Medizinprodukten - gebeten, das Bündnis PI zu einer Be-sprechung auf Fachebene einzuladen.
Im Ergebnis dieses am 10. Mai 2001 unter Beteiligung von Lehrstuhlinhabern für Zahnmedi-zin, Umwelt- und ganzheitlichen Medizinern durchgeführten Fachgesprächs ist derzeitig fest-zustellen, dass jedes nach dem Medizinprodukterecht in Verkehr gebrachte Dentalmaterial (auch Keramik) den Organismus mit Fremdstoffen belasten und bei einzelnen Patienten Un-verträglichkeitsreaktionen hervorrufen kann, und dass besonders die von Patienten oft als Amalgam-Alternative geforderten Komposits relativ häufig zu allergischen Reaktionen bei Zahnärzten führen. Dabei ist keine Wichtung der einzelnen Produkte hinsichtlich ihrer Ne-benwirkungsrisiken möglich; auch für Amalgam ist bei der toxikologischen Bewertung seines Quecksilbergehaltes keine generelle Gesundheitsgefahr nachzuweisen. Allerdings stellen mögliche Nebenwirkungen bei der Auswahl geeigneter Werkstoffe besonders für materialsen-sible Patienten hohe Anforderungen an das Risikomanagement des behandelnden Arztes.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit wird in diesem Zusammenhang insbeson-dere die Notwendigkeit gesehen, der Besorgnis von Teilen der Bevölkerung Rechnung zu tra-gen und eine informierte Entscheidung des Patienten über das zu verwendende Restaurati-onsmaterial nach Beratung durch den Zahnarzt zu gewährleisten. Mit der beabsichtigten Erar-beitung eines aktuellen Informationsmaterials für Zahnärzte und Patienten, von Leitlinien zum Risikomanagement und der Weiterführung informeller Gespräche mit dem Bündnis PI werden sowohl die zahnärztliche Versorgungsqualität weiterentwickelt als auch die Patienteninterakti-on verbessert.

Abschließend möchte ich Sie noch über noch darüber informieren, dass bei der zahnärztli-chen Versorgung von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nach den ver-bindlichen Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen die Ver-wendung von anerkannten und erprobten plastischen Füllungsmaterialien (z.B. Amalgam, Komposites) gemäß ihrer medizinischen Indikation vorgeschrieben ist. Die Abrechnung einer Verwendung von Kompositfüllungen gegenüber der Krankenkasse ist jedoch nur zulässig, wenn eine Amalgamfüllung absolut kontraindiziert ist. Amalgamfüllungen sind absolut kon-traindiziert, wenn der Nachweis einer Allergie gegenüber Amalgam bzw. dessen Bestandteilen gemäß den Kriterien der Kontaktallergiegruppe der Deutschen Gesellschaft für Dermatologie erbracht wurde bzw. wenn Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz neue Füllungen gelegt werden müssen. Ergänzend sind die Fachempfehlungen des BfArM zur Verwendungsein-schränkung von Amalgam zu berücksichtigen. Sie betreffen die retrograde Wurzelfüllung und die sorgfältige Abwägung einer Verwendung der Amalgamtherapie bei Kindern unter 6 Jah-ren. Desweiteren ist Amalgam nicht geeignet als Material für Stumpfaufbauten zur Aufnahme von Kronen und Inlays und als Füllmaterial in gegossenen Kronen. Außerdem sollten in direk-tem Kontakt zu anderen Metallen keine neuen Amalgamfüllungen gelegt werden. Aus Grün-den des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollte während der Schwangerschaft und Still-zeit anderen Füllungsmaterialien der Vorzug gegeben werden, obwohl nach derzeitigem wis-senschaftlichem Erkenntnisstand keine Belege für negative gesundheitliche Auswirkungen der Amalgamfüllungen der Mutter auf das Kind vorliegen.

Sehr geehrter Herr Tolzin, ich habe Ihnen die Amalgambewertung und vorsorgliche Risiko-maßnahmen ausführlicher dargestellt, um aufzuzeigen, dass eine Besorgnis bezüglich be-sonderer (Vergiftungs-) Gefahren dieses Restaurationsmaterials wirklich unbegründet sind. Amalgam ist das sicherlich mit großem Abstand am häufigsten untersuchte zahnärztliche Fül-lungsmaterial, auf dessen Verwendung die Praxis nicht nur aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sondern auch wegen seiner sehr guten Materialeigenschaften derzeitig nicht verzichten kann. Gleichwohl werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung seit mehreren Jahren verschiedene Projekte zur Weiter- und Neuentwicklung von Dentalmaterialien mit guten Er-gebnissen gefördert. Bis zur Anwendungsreife wird es aber noch einige Jahre dauern.

Bezüglich Ihres Hinweises auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den (damaligen) Amalgamhersteller Degussa möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieser Pro-zess mit einem Vergleich endete und keine amalgamrelevante Klage gegen Zahnärzte, Her-steller und Vertreiber bisher zum Erfolg geführt hat . Zum Kieler Amalgam-Gutachten ist die wissenschaftliche Fachmeinung in der Anlage dargestellt. Auch zur Replik der Autoren dieses Gutachtens hat das Institut der Deutschen Zahnärzte in einem Sonderband eine Entgegnung veröffentlicht. Zu Amalgam als Ursache schwerer neurologischer Erkrankungen empfehle ich Ihnen, sich auf der Webseite www.dgzmk.de/amalgam2.htm zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Albrecht Gabler

Anlage 22.09.2000

BUNDESINSTITUT FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE

Amalgam - eine aktuelle Risikobewertung

Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufgrund der Quecksilber-Freisetzung aus Amal-gam-Füllungen unter dem Aspekt des vorbeugenden Gesundheitsschutzes bei bestimmten Personengruppen Anwendungseinschränkungen für Amalgam empfohlen werden; die Ver-kehrsfähigkeit des Füllungswerkstoffes als Medizinprodukt jedoch nicht in Frage zu stellen ist. Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand besteht kein begründeter Ver-dacht dafür, dass ordnungsgemäß gelegte Amalgam-Füllungen negative Auswirkungen auf die Gesundheit des zahnärztlichen Patienten haben. Ausnahmen sind selten auftretende li-chenoide Reaktionen an der Gingiva oder Mundschleimhaut sowie die sehr seltenen Fälle al-lergischer Reaktionen gegen Amalgam (Halbach et al., 1999).

Für eine Bewertung der Freisetzung von Quecksilber aus Amalgam-Füllungen sind verschie-dene toxikologische Aspekte bedeutsam. Man unterscheidet die folgenden chemischen For-men des Quecksilbers: metallisches, dampfförmiges Quecksilber (Hgo), anorganisch gebun-denes Quecksilber (Hg2+) und organisch gebundenes Quecksilber (z.B. Methylquecksilber), wobei die letztere Form aufgrund ihrer pharmakokinetischen Eigenschaften die größte Toxizi-tät besitzt. In Zusammenhang mit Amalgam sind ausschließlich Hgo sowie Hg2+ von Bedeu-tung, während Methylquecksilber vor allem über die Nahrung in den Organismus gelangt. Eine Quecksilber-Aufnahme aus Amalgam kann über den Magen-Darm-Trakt (gastro-intestinal) und vor allem über die Lunge (pulmonal) erfolgen, wobei das pulmonal aufgenommene Quecksilber bereits nach kurzer Zeit im Blut zu Hg2+ oxidiert wird. Die Bestimmung der aus Amalgam freigesetzte Quecksilber-Menge war und ist Gegenstand einer Reihe von Untersu-chungen mit zum Teil sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Dies kommt auch in der von der WHO (WHO, 1991) veröffentlichten Abschätzung der täglichen Quecksilber-Belastung aus Amalgam-Füllungen zum Ausdruck, in der Werte von 3,8 bis 21 mg Hg/Tag angegeben wer-den. Dabei wurde in den älteren Studien die Quecksilber-Belastung z.T. erheblich (um mehr als den Faktor 10) überbestimmt, da verschiedene Einflussfaktoren, wie Kauen von Nahrung, Putzen der Zähne, Verhältnis von eingeatmeter, ausgeatmeter und verschluckter intraoraler Luft bei verschiedenen Tageszeiten nicht korrekt berücksichtigt wurden (Skare und Engqvist, 1994). Berglund berechnete unter Einbeziehung dieser Faktoren einen Wert von 1,7 mg Hg pro 12 Amalgam-Füllungen pro Tag (Berglund, 1990). Andere Studien gaben vergleichbare Werte an (Osborne und Albino, 1999). Als tägliche nahrungsbedingte Quecksilber-Zufuhr werden für die europäische und nordamerikanische Inlandsbevölkerung Mengen von 2,4 mg (Methyl-Hg) bzw. 4,3 mg (Hg2+) geschätzt, was einer Gesamtresorption von 2,6 mg entspricht (Halbach et al., 1999). Andere Veröffentlichungen geben höhere Werte bis zu 20 mg/Tag an (Eley, 1997). Die Frage des Anteils von Quecksilber aus Amalgam an der Gesamtbelastung des Organismus ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird noch immer kontrovers diskutiert (American Dental Association, 1998).
Eine beachtliche Zahl wissenschaftlicher Untersuchungen beschäftigte sich mit der Problema-tik möglicher negativer Auswirkungen von Amalgam auf den menschlichen Organismus. Die gegenwärtig vorliegenden Studien zeigen keine Hinweise auf einen ursächlichen Zusammen-hang zwischen Amalgam-Füllungen und den vielfältigen dem Füllungsmaterial zugeschriebe-nen Erkrankungen. Eine Studie an schwedischen Zwillingen (die besondere Wertigkeit dieser Studie resultiert aus dem Vorhandensein einer "Zwillings-Kontrolle", so dass der Einfluss der genetischen Prädisposition quasi vernachlässigt werden kann) ergab keinen Hinweis auf durch Amalgam hervorgerufene Störungen der körperlichen und mentalen Gesundheit oder von Gedächtnisfunktionen (Björkman et al., 1996).

Von besonderer Relevanz für die Bewertung möglicher schädigender Auswirkungen von Amalgam sind Studien mit Patienten, die Krankheitssymptome als Folge ihrer Amalgam-Füllungen angaben. So wurden in einer Studie Patienten mit selbst-vermuteter Amalgam-Krankheit und eine entsprechend geeignete Kontrollgruppe hinsichtlich der Quecksilber-Konzentrationen in Blut, Urin und Haaren verglichen, nach medizinischen Symptomen befragt und stomatognatische, psychiatrische und biochemische Tests durchgeführt (Bratel et al., 1997). Die erzielten Resultate sprechen gegen Quecksilber als Ursache der selbst-vermuteten Amalgam-Krankheit. In beiden Gruppen wurden ähnliche Quecksilber-Konzentrationen ermit-telt und signifikante Korrelationen zwischen der Quecksilber-Konzentration in Blut oder Urin und der Schwere der berichteten körperlichen oder mentalen Symptome wurden nicht gefun-den. Auch war keine Korrelation der angegebenen elektrogalvanischen Phänomene bzw. ora-len Beschwerden mit den gemessenen Quecksilber-Konzentrationen vorhanden. In einer wei-teren Studie wurden bei Patienten mit selbst-vermuteter Amalgam-Krankheit die Auswirkun-gen einer 14tägigen oralen Applikation von DMSA, einem Komplexbildner für Quecksilber, oder eines Placebo-Präparates untersucht (Sandborgh-Englund et al., 1994). Währen bei drei Patienten Überempfindlichkeitsreaktionen auftraten, die wahrscheinlich durch DMSA verur-sacht wurden, konnte ein Effekt auf die mit Amalgam assoziierten Symptome nicht festgestellt werden.

Der Vergleich von Personen mit und ohne amalgambezogene Beschwerden war Gegenstand eines interdisziplinären Forschungsprojektes der Universität Gießen (Gottwald et al., 1999). Die Gruppe der Patienten mit Amalgamängsten wies keine höheren Quecksilber-Konzentrationen in Blut und Urin als der Bevölkerungsdurchschnitt auf und unterschied sich hinsichtlich dieser Parameter auch nicht signifikant von einer Kontrollgruppe mit vergleichba-rem Zahnstatus. Die Patienten mit amalgambezogenen Beschwerden gaben aber signifikant mehr psychische Belastung und Depressivität sowie Somatisierungsstörungen an. Es wird geschlussfolgert, dass diese Untersuchung nicht dafür spricht, dass Amalgam-Füllungen psy-chische oder neurologische Störungen verursachen könnten. Andere Studien kommen zu ver-gleichbaren Ergebnissen.

Es ist allgemein anerkannt und nachvollziehbar, dass Zahnärzte und zahnärztliches Personal infolge des wiederholten Legens sowie Entfernens von Amalgamfüllungen eine höhere Quecksilber-Exposition als der Durchschnitt der Bevölkerung haben. Zahlreiche Morbiditäts-Studien wurden durchgeführt, wobei es keinerlei Hinweise auf ein gehäuftes Auftreten von dem Quecksilber zuzuschreibenden Erkrankungen bzw. Störungen oder gar auf eine reduzier-te Lebenserwartung gab. (American Dental Association, 1975; Mc Comb, 1997).

Es kann somit festgestellt werden, dass aus Amalgam-Füllungen freigesetztes Quecksilber zur Gesamtbelastung des Organismus beiträgt; die mit gesunden Personen und Patienten mit selbst-vermuteter Amalgam-Krankheit durchgeführten kontrollierten Studien aber keine Hin-weise dafür zeigen, dass ordnungsgemäß gelegte Amalgam-Füllungen zu einer Beeinträchti-gung der Gesundheit des Patienten führen.

Die von der Europäischen Kommission mandatierte Ad hoc-Arbeitsgruppe zu Dental-Amalgam wertete von 1995 bis 1997 das vorhandene wissenschaftliche Erkenntnismaterial aus und ge-langte in ihrem Abschlussbericht (1998) an die Kommission ebenfalls zu der Schlussfolge-rung: "Currently available data indicate that mercury from dental amalgams will not cause an unacceptable health risk to the general population."

Das in der Amalgam-Diskussion oftmals angeführte "Kieler Amalgam-Gutachten" ist aufgrund einer Reihe von Kritikpunkten nicht geeignet, einen sachlichen Beitrag zur Bewertung des Fül-lungswerkstoffes Amalgam zu leisten. So wurden Veröffentlichungen einseitig und sinnentstellend zitiert und auf der Grundlage alternativmedizinischer, wissenschaftlich nicht anerkannter Methoden kausale Beziehungen zwischen klinischen Symptomen und Amalgam postuliert (Halbach et al., 1999). Auch die kürzlich von den Autoren des Kieler Gutachtens veröffentlichte Replik (Wassermann et al., 2000) liefert nach unserer Auffassung keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die zu einer Änderung der derzeitigen Risikobewertung zu Amalgam führen.
Ebenso ergab die Bewertung der an das BfArM gemeldeten Verdachtsfälle zu vermeintlichen Amalgam-Nebenwirkungen (wie z.B. sensorische, motorische, neuro-vegetative, kardiale oder gastro-intestinale Störungen, Schmerzen und Entzündungen in verschiedenen Körperregio-nen, immunologische Dysfunktionen, diverse intraorale Missempfindungen, Galvanismus, Haarausfall, Schlafstörungen, Angst, Depressionen, Nervosität, bösartige Tumoren, M. Par-kinson oder M. Alzheimer) bislang keine Hinweise auf wahrscheinliche oder mögliche Kausalzusammenhänge zwischen dem Füllungsmaterial und den berichteten Symptomen.

In Zusammenhang mit der Frage, ob Amalgam immunmodulatorische Wirkungen hervorruft, wird oftmals auf eine Studie des Medizinischen Institutes für Umwelthygiene der Universität Düsseldorf verwiesen, die durch das Programm Autoimmunitätsforschung des BMFT unter-stützt wurde (Griem und Gleichmann, 1996). Im Mittelpunkt dieser Studie standen aber Unter-suchungen zu den Wirkungsmechanismen von Gold-Antirheumatika. Gleichwohl konnte die Arbeitsgruppe um Gleichmann in Studien an bestimmten, genetisch empfindlichen Ratten- oder Mäusestämmen zeigen, dass unter den jeweiligen Versuchsbedingungen Gold-, Platin-, Palladium- oder Quecksilber-Ionen Auswirkungen auf immunrelevante Zellen (B, T Lymphozy-ten) haben; wobei verschiedene mögliche Mechanismen, wie z.B. die Bildung sog. "krypti-scher Peptide" diskutiert wurden (Schuppe et al., 1998). Bei diesen Immunreaktionen war das Vorhandensein bestimmter, genetisch determinierter Histokompatibilitäts-Antigene (MHC-Komplex) eine entscheidende Voraussetzung. Inwieweit diese tierexperimentellen Ergebnisse für die Äthiologie menschlicher Autoimmunerkrankungen relevant sein könnten, ist jedoch un-klar, da die Übertragbarkeit der Befunde aus mehreren Gründen problematisch ist. Dies sind z.B. fehlende Erkenntnisse über Faktoren der genetischen Empfindlichkeit beim Menschen, über die komplizierte Toxikokinetik kleiner Dosen, den Oxydationsstatus der Metall-Ionen und deren Protein-Reaktivität (Griem und Gleichmann, 1995). Auch fehlen entsprechende Infor-mationen über die jeweilige Stabilität entstehender Metall-Protein Komplexe. Obwohl für die Erforschung immunologischer Grundlagen sicher bedeutsam, gestatten diese Ergebnisse kei-ne Schlussfolgerung der Art, dass Amalgam zur Entstehung von Autoimmunerkrankungen beim Menschen führt oder beiträgt.

Im Ergebnis der anhaltenden Diskussion zu Amalgam wurde 1997 ein Konsenspapier zu Re-staurationsmaterialien in der Zahnheilkunde von BMG, BfArM, der Bundeszahnärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung veröffentlicht. In die-sem Papier werden neben der Gegenanzeige "nachgewiesene Allergie" und der relativen Kontraindikation "schwere Nierenfunktionsstörungen" weitere Empfehlungen bezüglich der Anwendung von Amalgam gegeben: bei Schwangeren möglichst keine Amalgam-Füllungen zu legen oder zu entfernen, sowie bei Kindern sorgfältig zu prüfen, ob eine Amalgamtherapie notwendig ist. Explizit wird die Verantwortlichkeit des Zahnarztes für die Auswahl des jeweili-gen Füllungsmaterials betont. Es ist deutlich darauf hinzuweisen, dass diese Empfehlungen (mit Ausnahme der Gegenanzeige "nachgewiesene Allergie") Maßnahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes darstellen. So wurde z.B. in einer Studie ein Zusammenhang zwischen der Quecksilber-Gewebekonzentration bei autopsierten Feten bzw. Kindern und der Anzahl der mütterlichen Amalgam-Füllungen beschrieben (Drasch et al., 1994). Auch zeigten tierex-perimentelle Daten, dass metallisches Quecksilber die Placenta-Barriere überwinden und in fetale Organe gelangen kann (Zinke 1992). Allerdings kann aus diesen Befunden nicht ge-schlussfolgert werden, dass Amalgam-Füllungen der Mutter zu Schäden bei Fe-ten/Neugeborenen führen; d.h. nach derzeitigem Stand des Wissens gibt es keinen Beleg da-für, dass mütterliches Amalgam Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes hat.
Der Inhalt des Konsenspapiers wurden in zahnärztlichen Zeitschriften wiederholt publiziert und auch in den Zahnärztlichen Mitteilungen, die allen Mitgliedern der Zahnärztekammern (d.h. fast allen Zahnärzten) unentgeltlich zugeschickt wird, veröffentlicht und diskutiert. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass alle Anwender des Medizinproduktes Amalgam in ausreichendem Maße informiert sind.


Literatur:
¾ American Dental Association, Bureau of Economic research and Statistics (1975) Mortality of dentist 1968 to 1972. J. Am. Dent. Assoc. 90, 195-198
¾ American Dental Association (1998) Dental amalgam: Update on safety concerns. JADA 129: 494-503
¾ Berglund A (1990) Estimation by a 24-hour study of the daily dose of intra-oral mercury vapor inhaled after release from dental amalgam. J Dent Res 69: 1646-1651
¾ Björkman L, Pedersen NA, Lichtenstein P (1996) Physical and mental health related to dental amalgam fillings in Swedish twins. Comm. Dent. Oral Epidimiol. 24: 260-267
¾ Bratel J, Haraldson T, Ottosson JO (1997) Potential side effects of dental amalgam restau-rations: (II) No relation between mercury levels in the body and mental disorders. Eur. J. Oral Sci. 105: 244-250
¾ Drasch G, Schupp I, Höfl H, Reinke R, Roider G (1994) Mercury burden of human fetal and infant tissues. Eur J Pediatr 153: 607-610
¾ Eley BM (1997) The future of dental amalgam: A review of the literature. Part 4. Br Dent J 182: 373-381
¾ Gottwald B, Traenckner I, Kupfer J, Ganß C, Schill WB, Gieler U (1999) "Amalgamkrank-heit" - Vergiftung, Allergie oder psychische Störung? Spiegel der Forschung 16: 68-75
¾ Griem P, Gleichmann E (1995) Metal ion induced autoimmunity. Curr. Opin. Immunol. 7, 831-838
¾ Griem P, Gleichmann E (1996) Das Antirheumatikum Gold: Erwünschte und unerwünschte Wirkungen von Au(I) und Au(II) auf das Immunsystem. Z. Rheumatol. 55, 348-358
¾ Halbach S, Hickel R, Meiners H, Ott K, Reichl FX, Schiele R, Schmalz G, Staehle HJ (1999) Amalgam im Spiegel kritischer Auseinandersetzungen. IDZ Band 20, Deutscher Ärzte-Verlag, Köln
¾ Mc Comb D. (1997) Occupational exposure to mercury in dentistry and dentist mortality. J. Can. Dent. Assoc. 63, 372-376
¾ Osborne JW, Albino JD (1999) Psychological and medical effects of mercury intake from dental amalgam. Am J Dent 12: 151-156
¾ Sandborgh-Englund G, Dahlqvist R, Lindelöf B, Söderman EW, Jonzon B, Vesterberg O (1994) DMSA administration to patients with alleged mercury poisoning from dental amal-gam: A placebo-controlled study. J Dent Res 73: 620-628
¾ Schuppe HC, Rönnau AC, von Schmiedeberg S, Ruzicka T, Gleichmann E, Griem P (1998) Immunomodulation by heavy metal compounds. Clin. Dermatol. 16, 149-157
¾ Skare I, Engqvist A (1994) Human exposure to mercury and silver released from dental amalgam restorations. Arch Environ Health 49: 384-394
¾ Wassermann O, Weitz M, Alsen-Hinrichs C (2000) Replik der Autoren des "Kieler Amal-gam Gutachtens 1997" zu der "Stellungnahme zum Kieler Amalgam-Gutachten" der Auto-ren Prof. Dr. S. Halbach et al. Schriftenreihe des Instituts für Toxikologie, Universitätsklini-kum Kiel
¾ WHO (1991) Inorganic mercury. Environmental health criteria 118. Genf 1991
¾ Zinke T (1992) Amalgame in der zahnärztlichen Therapie. Bundesgesundheitsbl 12: 613-616


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Freitag, 4. Januar 2002 20:30
> An: Gabler
> Betreff: AW: Antwort zu Amalgam
>
>
> Sehr geehrte Frau Gabler,
(sorry, falsche Anrede, es handelt sich um einen Herrn ;-)
>
> im von Ihnen beigelegten Schreiben zitieren Sie einen - Ihrer Meinung nach
> wohl unabhängigen - Sachverständigenrat:
>
> >>Ein besonders gravierendes Beispiel stellen .... die Aktivitäten von
> Vertretern der ‚besonderen Therapierichtungen‘ dar, die mit
> Fehlinformationen über die Verträglichkeit von Dentalmateria-lien die
> Patienten verunsichern. Entsprechende Angstkampagnen fügen den
> Versicherten
> und Patienten zahnmedizinische, ökonomische und psychologische Schäden zu
> und führen u. a. zum Austausch intakter zahnärztlicher Restaurationen oder
> zur Extraktion strategisch wich-tiger Zähne. <<
>
> Bitte teilen Sie mir mit, auf welche Fehlinformationen Sie sich hier
> beziehen. Wenn die Amalgamplomben tatsächlich so risikolos ist, wie
> behauptet, dürfte deren Entkräftung ja kein Problem sein.
>
> Die zitierten "Vertreter der 'besonderen Therapierichtungen' sind es ja
> nicht alleine, die an der Amalgam-Politik Kritik üben. Ich hoffe,
> Sie wollen dadurch den Kritikern nicht pauschal finanzielle Motive unterstellen. Vor
> allem Betroffene, und von denen kenne ich zufälligerweise einige, sind
> entsetzt darüber, wie die offizielle Zahnmedizin mit ihren durch
> Amalgamvergiftung verursachten Leiden umgeht.
>
> Und mit wissenschaftlichen Untersuchungen, die der offiziellen Lehrmeinung
> wiedersprechen. Mir liegt beispielsweise die Studie von Dr. Richard D.
> Fischer vor, der mittels radioaktiv präparierten Amalgamplomben
> bei Schafen per Röntgenaufnahme nachgewiesen hat, daß sich
>
> 1. Quecksilber in gesundheitlich relevanten Mengen aus den Plomben löst
> 2. Daß sich gelöstes Quecksilber im Magen-Darm-Trakt, in den Nieren, im
> Zahnfleisch und Zahnfach des kiefers und in der Leber ablagert - und nicht
> ausgeschieden wird.
>
> Ich bitte Sie hiermit, zur Studie von Dr. Fischer Stellung zu nehmen.
>
> mfg
> Hans Tolzin