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Schriftwechsel 1 mit dem Bundesgesundheitsministerium
Letzte Änderung: 21. März 2002

Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen

An das
Bundesministerium für Gesundheit
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Fon: 01888 441 1063, Fax: 01888 441 4978
e-mail: Firtzlaff@bmg.bund.de

Echterdingen, den 23. April 2001

Guten Tag,

ich suche Auskunft über die Entscheidungen des "Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen" bezüglich Amalgam: Wann genau was mit welcher Begründung entschieden wurde. Der Bundesausschuss selber ist unverständlicherweise nicht in der Lage oder bereit, Auskunft zu geben.

Das untenstehende Angebot der Bundesanzeiger-Redaktion kann ich aus finanziellen Gründen nicht annehmen.
Es müsste doch für mich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland und als Krankenversicherter einen Weg geben, die (umstrittenen) Entscheidungen des Bundesausschusses bezüglich Amalgam nachvollziehen zu können?

Auch über die personelle Zusammensetzung des Bundesaussches will der Vorsitzende, Herr Prof. Dr. Genzel, keine Auskunft geben: Dies sei nicht im öffentlichen Interesse. Könnten Sie auch hierzu Stellung nehmen?
Ist der Bundesausschuss ein Geheimzirkel?

mfg
Hans Tolzin


Bundesministerium für Gesundheit
53108 Bonn

Bonn, den 15. Juni 2001

Herrn Hans Tolzin
Dieselstr. 3
D-70771 Echterdingen

Sehr geehrter Herr Tolzin,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Mai 2001. Gerne nehme ich zu Ihrem Anliegen Stellung.

Die Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen sind im Bundesanzeiger bekanntzugeben. Den Bundesanzeiger können Sie in größeren Bibliotheken kostenlos einsehen. Soweit Sie mit den Entscheidungen des Bundesausschussses der Zahnärzte und Krankenkassen zur Frage der plastischen Füllungsmaterialien nicht einverstanden sind, können Sie sich mit einem entsprechenden Schreiben direkt an den Ausschuss wenden.

Die in diesem Zusammenhang verfügbaren Informationen unseres Hauses übersende ich Ihnen in der Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Dr. Thomas Neumann

Anlage: Informationsblatt Nr. 27-01, Amalgam-Füllungen und Amalgam-Ersatz


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
Gesendet: Mittwoch, 27. Juni 2001 10:58
An: thomas.neumann@bmg.bund.de
Betreff: Ihr Schreiben vom 15. Juni 2001, GZ 227-96/03461


Sehr geehrter Herr Dr. Neumann,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Mail vom 15. Juni.

In Ihrem Schreiben erwähnen Sie, ich zitiere:

"Soweit Sie mit den Entscheidungen des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen zur Frage der plastischen Füllungsmaterialien nicht einverstanden sind, können Sie sich mit einem entsprechenden Schreiben direkt an den Ausschuss wenden."

Herr Dr. Neumann, ich bin bereits seit einer ganzen Weile im dem Bundesausschuss in brieflichem Kontakt. Leider gibt der Ausschuss keinerlei Auskunft über

  • seine personelle Zusammensetzung
  • über berücksichtigte Gutachten und Studien
    (bezüglich seiner Amalgamentscheidung)
  • noch über anstehende und geplante Themen von Ausschusssitzungen

Als Begründung wird vom Vorsitzenden, Prof. Genzel, ausgeführt, dies sei "nicht in öffentlichem Interesse."

Über dieses Verhalten bin ich äusserst (!) befremdet. Wir haben es doch hier nicht mit einer - pardon - Geheimloge zu tun, sondern mit einem Organ der Selbstverwaltung, das wir Krankenversicherte im Jahre 1999 - wenn auch indirekt - bei den Sozialwahlen gewählt haben.

Aufgrund dieser Blockadepolitik des Ausschusses bitte ich das Bundesgesundheitsministerium als die dem Ausschuss übergeordnete Behörde um Auskunft bzw. um Anweisung an den Bundesausschuss, mir die gewünschten Auskünfte zu erteilen.

Meinen bisherigen Schriftwechsel mit dem Bundessausschuss können Sie im Internet unter
ttp://www.f25.parsimony.net/forum62156/messages/293.htm nachlesen.

Nochmals vielen Dank für Ihr Schreiben. Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen

Hans Tolzin

Dieselstr. 3
70771 Echterdingen


Bundesministerium für Gesundheit
53108 Bonn
Geschäftszeichen 227-96/3462

Bonn, den 23. Juli 2001

Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
D-70771 Echterdingen

Sehr geehrter Herr Tolzin,

für Ihre E-Mails vom 27. Juni, 6. und 19. Juli dank ich Ihnen.

In meinem Antwortschreiben vom 15. Juni 2001 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen wenden können, soweit Sie mit den Entscheidungen des Bundesausschusses nicht einverstanden sind.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Bundesausschuss auf eine entsprechende Bitte Ihrerseits antworten wird.

Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Dr. Thomas Neumann


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Donnerstag, 26. Juli 2001 21:37
> An: thomas.neumann@bmg.bund.de
> Betreff: Ihr Schreiben vom 23. Juli 2001, GZ 227-96/3462
>
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Neumann,
>
> recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Juli, in dem Sie
> auf den Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen verweisen, um
> die Hintergründe der Amalgam-Entscheidungen zu erfahren.
>
> Ich hatte mich bereits an Prof. Genzel, den Vorsitzenden dieses
> Ausschusses gewandt und auf meine Frage, welche wissenschaftliche
> Gutachten, Forschungsergebnisse und Studien zur derzeitig
> gültigen (umstrittenen) Amalgam-Entscheidung führten, folgende
> Auskunft erhalten:
>
> "Nach der Geschäftsordnung des Bundesausschusses der Zahnärzte
> und Krankenkassen sind die Beratung, Verhandlungen und
> Beschlussfassungen nicht öffentlich. Der Hergang der
> Verhandlungen und das Stimmverhältnis sind ebenso wie die
> Arbeitsunterlagen vertraulich zu behandeln."
> (Schreiben an mich vom 4. Mai 2001)
>
> Auf meine Frage nach der namentlichen Zusammensetzung des
> Ausschusses erhielt ich von diesem die Auskunft:
>
> "Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass wir als
> Geschäftsstelle Ihnen eine namentliche Auflistung der Mitglieder
> im Bundesausschuss nicht übersenden.
> Die Mitglieder werden von den im Gesetz genannten Gremien benannt
> und in den Bundesausschuss entsandt. Falls Sie eine namentliche
> Benennung wünschen, bitten wir Sie, sich direkt an die
> zuständigen Gremien zu wenden."
> (Schreiben an mich vom 4. Mai 2001
>
> Meine Frage nach der Geschäftsordnung und die Häufigkeit und
> Themen der Sitzungen wurde folgendermassen beantwortet:
>
> "Die Geschäftsordnung des Bundesausschusses regelt den internen
> Verwaltungsablauf und ist daher nicht von öffenltichem Interesse."
> (Schreiben an mich vom 20. April)
>
> Daraufhin habe ich an den VDAK geschrieben, um zu erfahren,
> welche Deligierte der Ersatzkassen im Bundesausschuss sitzen. Die
> Antwort von dort war:
>
> "Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich Ihnen nicht die
> Personen nennen, die die Ersatzkassenverbände in die Ausschüsse
> entsandt haben. Wir stellen anheim, sich in diesen Fragen an die
> Geschäftsstelle des Bundesausschusses Ärzte/Zahnärzte und
> Krankenkassen, Postfach 41 05 40, 50865 Köln zu wenden."
> (Schreiben des VDAK an mich vom 19. Juli)
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Neumann,
>
> Sie sehen also, alle Stellen verweisen mich an den
> Bundesausschuss direkt und von dort erhalte ich keinerlei
> Auskünfte. Dabei sind interessanterweise beim
> Schwester-Ausschuss, dem "Bundesauschuss ÄRZTE und Krankenkassen"
> sowohl die Namen der Ausschussmitglieder als auch die
> Geschäftsordnung öffentlich. (siehe
http://www.kbv.de/Homepage/portrait/gemsv/bund3.html.)

Immerhin zahle ich jeden Monat mehr als 700 DM zusammen mit meinem Arbeitgeber an Krankenversicherungsbeiträgen ein und frage mich als mündiger Bürger und Krankenversicherter natürlich, wie bestimmte Entscheidungen über die Verwendung dieses Geldes zustandekommen.

Die Bundesausschüsse sind nicht zuletzt auch ein Organ der Selbstverwaltung der Krankenversicherten.

Angesichts dieser Umstände empfinde ich die Informationspolitik des Ausschusses als etwas unpassend.

Ich fühle mich etwas hilflos und bitte um Ihren Rat und Ihre Hilfe, was ich noch tun kann, um die gewünschten Auskünfte vom Bundesausschuss zu erhalten.

mfg
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
Gesendet: Montag, 3. September 2001 22:20
An: thomas.neumann@bmg.bund.de
Betreff: Geschäftszeichen 227-96/3462

Ihr Schreiben mit obigem Geschäftszeichen, vom 23. Juli 2001

Sehr geehrter Herr Dr. Neumann,

vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben!

Sie schliessen Ihren Brief mit den optimistischen Worten: "Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Bundesausschuss auf eine entsprechende Bitte Ihrerseits antworten wird."

Leider ist Ihr Optimismus nicht angebracht.

Der Bundesausschuss verweigert jegliche Auskunft über Zustandekommen seiner Entscheidungen und geplanter Termine und Themen mit Hinweis auf seine Geschäftsordnung, die er selber beschlossen habe und die Vertraulichkeit von den Mitgliedern des Ausschusses über Hergang der Sitzungen verlange.

Die Geschäftsordnung selber sei "nicht in öffentlichem Interesse".

Inzwischen bekomme ich gar keine Antworten mehr vom Bundesausschuss.

Herr Dr. Neumann,

ich bitte Sie nun als den Vertreter der Bundesgesundheitsministerin um Stellungnahme:

1.
Wie steht das Gesundheitsministerium zur Geheimhaltungspolitik des Bundesausschusses?

2.
Worin genau besteht die "Rechtsaufsicht" (Originalton Bundesausschuss) des Gesundheitsministers gegenüber den Bundesausschüssen?

3.
Nachdem weder der Bundesausschuss noch der für mich zuständigen KK-Spitzenverband, der VDAK, sind bereit, mir Namen der Ausschussmitglieder mitzuteilen.
Meine Frage: Habe ich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland und als Krankenversicherter das Recht, zu erfahren, wer Mitglied in einem von mir mitgewähltem Gremium wie dem Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen ist, das Entscheidungen über meine Gesundheit und die Verwendung meiner Krankenkassenbeiträge fällt? Wenn nein: Aufgrund genau welcher Rechtslage nicht? Wenn ja: Welche Instanz ist dafür zuständig, mir dieses Recht zu verschaffen?

Meinen vollständigen Schriftverkehr mit dem Bundesausschuss können Sie übrigens im Internet unter der Adresse http://www.patientenkammer.de/briefe/ba_zahnaerzte nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüssen

Hans Tolzin
Dieselstr. 3
D-70771 Echterdingen


Bundesministerium für Gesundheit
53108 Bonn

Geschäftszeichen 224-96/3462

Bonn, den 21. September 2001


Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen

Sehr geehrter Herr Tolzin,

vielen Dank für Ihre Email vom 3. September 2001. Gerne werde ich versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.

Zu Frage 1 und 2: Nach $91 Abs. 4 SGB V unterliegt der Bundesausschuss der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Gesundheit. Danach obliegt es dem Bundesministerium für Gesundheit, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit des Bundesausschusses zu überprüfen. Inwieweit seitens des Bundesausschusses eine Geheimhaltungspolitik betrieben wird, die gegen Gesetz verstößt, ist nicht erkennbar.

In Beantwortung Ihrer dritten Frage möchte ich Sie auf die Internetseite des Bundesausschusses verweisen. Unter der Adresse http://www.bundesausschuss.de können Sie unter dem Stichwort "Zusammensetzung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen" genaue Informationen über die Besetzung des Bundesausschusses erhalten. Dort sind sämtliche Namen der Mitglieder aufgelistet. Einen Ausdruck der Seite füge ich diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Till Hiddemann


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Samstag, 5. Januar 2002 00:27
> An: thomas.neumann@bmg.bund.de
> Betreff: WG: Schriftverkehr über Bundesausschuss Zahnärzte und
> Krankenkassen
>
>
> Hallo, Herr Neumann,
>
> soeben finde ich das Schreiben von H. Till Hiddemann aufgrund
> meiner Mail vom 3. September. Damit erübrigt sich meine
> Beschwerde über die fehlende Antwort und ich entschuldige mich
> hiermit für meine Schusseligkeit.
>
> In der Sache möchte ich folgendes anmerken:
>
> Herr Hiddemann schreibt:
> "Inwieweit seitens des Bundesausschusses eine
> Geheimhaltungspolitik betrieben wird, die gegen das Gesetz
> verstößt, ist nicht erkennbar"
>
> Ihr Ministerium hat die Aufsicht über den Bundesausschuss. Bitte
> nehmen Sie Stellung zu der Tatsache, daß der Bundesausschuss
> Zahnärzte und Krankenkassen, der das höchste gewählte Gremium der
> Vesicherten-Selbstverwaltung im Gesundheitswesen darstellt,
>
> a) bis auf den Vorsitzenden vollkommen anonym bleiben möchte
> b) keine Rechenschaft über umstrittene Entscheidungen ablegen möchte
> c) keine Informationen über geplante Sitzungen und Sitzungsthemen
> preisgibt
>
> Dies ist als Briefwechsel im Internet dokumentiert!
>
> Habe ich als gesetzlich Krankenversicherter und mündiger Bürger
> und fleissig Zahlender nicht das Recht, Rechenschaft von einem
> Gremium zu verlangen, daß mich vertritt und über meine Monat für
> Monat eingezahlten Gelder bestimmt? Ich bitte um Ihre Stellungnahme!
>
> Zum Verweis von Herrn Hiddemann auf die Webseite
www.bundesausschuss.de möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß es mir nicht um den "Bundesausschuß Ärzte und Krankenkassen" sondern um den "Bundesausschuss ZAHNärzte und Krankenkassen" geht. Ich hoffe, der kleine Unterschied ist in Ihrem Hause bekannt. Der Bundesausschuss Zahnärzte hat keine Webseite im Internet.

mfg
Hans Tolzin


(per Briefpost)
Bundesministerium für Gesundheit
53108 Bonn

Bonn, den 20. März 2002

Geschäftszeichen 227-96/1955

Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen

Sehr geehrter Herr Tolzin,

für Ihr Schreiben vom 11. März 2002 zu Fragen des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen dane ich Ihnen.

In Ihrer Email vom 5. Januar 2002 hatten Sie mir mitgeteilt, dass Ihre Schreiben von meinem Kollegen, Herrn Till Hiddemann, inzwischen beantwortet worden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Thomas Neumann



> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Donnerstag, 21. März 2002 13:22
> An: thomas.neumann@bmg.bund.de
> Betreff: Ihr Schreiben vom 20. März 2002
>
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Neumann,
>
> Die Fragen, die ich an Herrn Hiddemann und ebenso an Sie
> richtete, wurde bisher nicht beantwortet:
>
> - Aus welchen Personen setzt sich der Bundessauschuss (Zahnärzte
> und Krankenkassen)zusammen?
> - wo und wie kann ich
> a) Termine und Themen von Sitzungen des Bundesausschusses
> b) die wissenschaftlichen Grundlagen von Entscheidungen des
> Bundesausschusses
>
> erfahren?
>
> Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß der Bundesausschuss bisher
> nicht bereit war, meine diesbezüglichen Fragen zu beantworten,
> mit der Begründung, in der Geschäftsordnung des Ausschusses sei
> Vertraulichkeit vereinbart. Auf Wunsch lasse ich Ihnen gerne
> meinen gesamten Schriftverkehr mit dem Ausschuss zukommen.
>
> Ich kann einfach nicht glauben, daß sich dieser Ausschuss jeder
> demokratischen Kontrolle entzieht und Sie dies zulassen!
>
> mfg
> Hans Tolzin
> Dieselstr. 3
> 70771 Echterdingen
>