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Schriftwechsel
1 mit dem Bundesgesundheitsministerium
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Letzte
Änderung: 21. März 2002
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen
An das
Bundesministerium für Gesundheit
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Fon: 01888 441 1063, Fax: 01888 441 4978
e-mail: Firtzlaff@bmg.bund.de
Echterdingen,
den 23. April 2001
Guten Tag,
ich suche
Auskunft über die Entscheidungen des "Bundesausschuss Zahnärzte
und Krankenkassen" bezüglich Amalgam: Wann genau was mit welcher
Begründung entschieden wurde. Der Bundesausschuss selber ist unverständlicherweise
nicht in der Lage oder bereit, Auskunft zu geben.
Das untenstehende
Angebot der Bundesanzeiger-Redaktion kann ich aus finanziellen Gründen
nicht annehmen.
Es müsste doch für mich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland
und als Krankenversicherter einen Weg geben, die (umstrittenen) Entscheidungen
des Bundesausschusses bezüglich Amalgam nachvollziehen zu können?
Auch über
die personelle Zusammensetzung des Bundesaussches will der Vorsitzende,
Herr Prof. Dr. Genzel, keine Auskunft geben: Dies sei nicht im öffentlichen
Interesse. Könnten Sie auch hierzu Stellung nehmen?
Ist der Bundesausschuss ein Geheimzirkel?
mfg
Hans Tolzin
Bundesministerium
für Gesundheit
53108 Bonn
Bonn,
den 15. Juni 2001
Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
D-70771 Echterdingen
Sehr
geehrter Herr Tolzin,
vielen
Dank für Ihre E-Mail vom 25. Mai 2001. Gerne nehme ich zu Ihrem Anliegen
Stellung.
Die
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen
sind im Bundesanzeiger bekanntzugeben. Den Bundesanzeiger können
Sie in größeren Bibliotheken kostenlos einsehen. Soweit Sie
mit den Entscheidungen des Bundesausschussses der Zahnärzte und Krankenkassen
zur Frage der plastischen Füllungsmaterialien nicht einverstanden
sind, können Sie sich mit einem entsprechenden Schreiben direkt an
den Ausschuss wenden.
Die
in diesem Zusammenhang verfügbaren Informationen unseres Hauses übersende
ich Ihnen in der Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme.
Mit
freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Dr. Thomas Neumann
Anlage:
Informationsblatt Nr. 27-01, Amalgam-Füllungen und Amalgam-Ersatz
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
Gesendet: Mittwoch, 27. Juni 2001 10:58
An: thomas.neumann@bmg.bund.de
Betreff: Ihr Schreiben vom 15. Juni 2001, GZ 227-96/03461
Sehr geehrter Herr Dr. Neumann,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Mail vom 15. Juni.
In Ihrem Schreiben erwähnen Sie, ich zitiere:
"Soweit Sie mit den Entscheidungen des Bundesausschusses der Zahnärzte
und Krankenkassen zur Frage der plastischen Füllungsmaterialien nicht
einverstanden sind, können Sie sich mit einem entsprechenden Schreiben
direkt an den Ausschuss wenden."
Herr Dr. Neumann, ich bin bereits seit einer ganzen Weile im dem Bundesausschuss
in brieflichem Kontakt. Leider gibt der Ausschuss keinerlei Auskunft über
-
seine personelle Zusammensetzung
- über
berücksichtigte Gutachten und Studien
(bezüglich seiner Amalgamentscheidung)
-
noch über anstehende und geplante Themen von Ausschusssitzungen
Als
Begründung wird vom Vorsitzenden, Prof. Genzel, ausgeführt,
dies sei "nicht in öffentlichem Interesse."
Über dieses Verhalten bin ich äusserst (!) befremdet. Wir haben
es doch hier nicht mit einer - pardon - Geheimloge zu tun, sondern mit
einem Organ der Selbstverwaltung, das wir Krankenversicherte im Jahre
1999 - wenn auch indirekt - bei den Sozialwahlen gewählt haben.
Aufgrund dieser Blockadepolitik des Ausschusses bitte ich das Bundesgesundheitsministerium
als die dem Ausschuss übergeordnete Behörde um Auskunft bzw.
um Anweisung an den Bundesausschuss, mir die gewünschten Auskünfte
zu erteilen.
Meinen bisherigen Schriftwechsel mit dem Bundessausschuss können
Sie im Internet unter
ttp://www.f25.parsimony.net/forum62156/messages/293.htm nachlesen.
Nochmals
vielen Dank für Ihr Schreiben. Über eine baldige Antwort würde
ich mich sehr freuen.
Mit
freundlichen Grüssen
Hans
Tolzin
Dieselstr.
3
70771 Echterdingen
Bundesministerium
für Gesundheit
53108 Bonn
Geschäftszeichen 227-96/3462
Bonn, den 23. Juli 2001
Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
D-70771 Echterdingen
Sehr
geehrter Herr Tolzin,
für
Ihre E-Mails vom 27. Juni, 6. und 19. Juli dank ich Ihnen.
In
meinem Antwortschreiben vom 15. Juni 2001 hatte ich Ihnen mitgeteilt,
dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Bundesausschuss der Zahnärzte
und Krankenkassen wenden können, soweit Sie mit den Entscheidungen
des Bundesausschusses nicht einverstanden sind.
Ich
gehe davon aus, dass Ihnen der Bundesausschuss auf eine entsprechende
Bitte Ihrerseits antworten wird.
Mit
freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Dr. Thomas Neumann
>
-----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Donnerstag, 26. Juli 2001 21:37
> An: thomas.neumann@bmg.bund.de
> Betreff: Ihr Schreiben vom 23. Juli 2001, GZ 227-96/3462
>
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Neumann,
>
> recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Juli, in dem
Sie
> auf den Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen verweisen,
um
> die Hintergründe der Amalgam-Entscheidungen zu erfahren.
>
> Ich hatte mich bereits an Prof. Genzel, den Vorsitzenden dieses
> Ausschusses gewandt und auf meine Frage, welche wissenschaftliche
> Gutachten, Forschungsergebnisse und Studien zur derzeitig
> gültigen (umstrittenen) Amalgam-Entscheidung führten, folgende
> Auskunft erhalten:
>
> "Nach der Geschäftsordnung des Bundesausschusses der Zahnärzte
> und Krankenkassen sind die Beratung, Verhandlungen und
> Beschlussfassungen nicht öffentlich. Der Hergang der
> Verhandlungen und das Stimmverhältnis sind ebenso wie die
> Arbeitsunterlagen vertraulich zu behandeln."
> (Schreiben an mich vom 4. Mai 2001)
>
> Auf meine Frage nach der namentlichen Zusammensetzung des
> Ausschusses erhielt ich von diesem die Auskunft:
>
> "Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass wir
als
> Geschäftsstelle Ihnen eine namentliche Auflistung der Mitglieder
> im Bundesausschuss nicht übersenden.
> Die Mitglieder werden von den im Gesetz genannten Gremien benannt
> und in den Bundesausschuss entsandt. Falls Sie eine namentliche
> Benennung wünschen, bitten wir Sie, sich direkt an die
> zuständigen Gremien zu wenden."
> (Schreiben an mich vom 4. Mai 2001
>
> Meine Frage nach der Geschäftsordnung und die Häufigkeit
und
> Themen der Sitzungen wurde folgendermassen beantwortet:
>
> "Die Geschäftsordnung des Bundesausschusses regelt den
internen
> Verwaltungsablauf und ist daher nicht von öffenltichem Interesse."
> (Schreiben an mich vom 20. April)
>
> Daraufhin habe ich an den VDAK geschrieben, um zu erfahren,
> welche Deligierte der Ersatzkassen im Bundesausschuss sitzen. Die
> Antwort von dort war:
>
> "Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich Ihnen nicht
die
> Personen nennen, die die Ersatzkassenverbände in die Ausschüsse
> entsandt haben. Wir stellen anheim, sich in diesen Fragen an die
> Geschäftsstelle des Bundesausschusses Ärzte/Zahnärzte
und
> Krankenkassen, Postfach 41 05 40, 50865 Köln zu wenden."
> (Schreiben des VDAK an mich vom 19. Juli)
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Neumann,
>
> Sie sehen also, alle Stellen verweisen mich an den
> Bundesausschuss direkt und von dort erhalte ich keinerlei
> Auskünfte. Dabei sind interessanterweise beim
> Schwester-Ausschuss, dem "Bundesauschuss ÄRZTE und Krankenkassen"
> sowohl die Namen der Ausschussmitglieder als auch die
> Geschäftsordnung öffentlich. (siehe
http://www.kbv.de/Homepage/portrait/gemsv/bund3.html.)
Immerhin
zahle ich jeden Monat mehr als 700 DM zusammen mit meinem Arbeitgeber
an Krankenversicherungsbeiträgen ein und frage mich als mündiger
Bürger und Krankenversicherter natürlich, wie bestimmte Entscheidungen
über die Verwendung dieses Geldes zustandekommen.
Die
Bundesausschüsse sind nicht zuletzt auch ein Organ der Selbstverwaltung
der Krankenversicherten.
Angesichts
dieser Umstände empfinde ich die Informationspolitik des Ausschusses
als etwas unpassend.
Ich
fühle mich etwas hilflos und bitte um Ihren Rat und Ihre Hilfe, was
ich noch tun kann, um die gewünschten Auskünfte vom Bundesausschuss
zu erhalten.
mfg
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
Gesendet: Montag, 3. September 2001 22:20
An: thomas.neumann@bmg.bund.de
Betreff: Geschäftszeichen 227-96/3462
Ihr Schreiben
mit obigem Geschäftszeichen, vom 23. Juli 2001
Sehr geehrter
Herr Dr. Neumann,
vielen Dank
für Ihr o.g. Schreiben!
Sie schliessen
Ihren Brief mit den optimistischen Worten: "Ich gehe davon aus, dass
Ihnen der Bundesausschuss auf eine entsprechende Bitte Ihrerseits antworten
wird."
Leider ist
Ihr Optimismus nicht angebracht.
Der Bundesausschuss
verweigert jegliche Auskunft über Zustandekommen seiner Entscheidungen
und geplanter Termine und Themen mit Hinweis auf seine Geschäftsordnung,
die er selber beschlossen habe und die Vertraulichkeit von den Mitgliedern
des Ausschusses über Hergang der Sitzungen verlange.
Die Geschäftsordnung
selber sei "nicht in öffentlichem Interesse".
Inzwischen
bekomme ich gar keine Antworten mehr vom Bundesausschuss.
Herr Dr.
Neumann,
ich bitte
Sie nun als den Vertreter der Bundesgesundheitsministerin um Stellungnahme:
1.
Wie steht das Gesundheitsministerium zur Geheimhaltungspolitik des Bundesausschusses?
2.
Worin genau besteht die "Rechtsaufsicht" (Originalton Bundesausschuss)
des Gesundheitsministers gegenüber den Bundesausschüssen?
3.
Nachdem weder der Bundesausschuss noch der für mich zuständigen
KK-Spitzenverband, der VDAK, sind bereit, mir Namen der Ausschussmitglieder
mitzuteilen.
Meine Frage: Habe ich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland und
als Krankenversicherter das Recht, zu erfahren, wer Mitglied in einem
von mir mitgewähltem Gremium wie dem Bundesausschuss Zahnärzte
und Krankenkassen ist, das Entscheidungen über meine Gesundheit und
die Verwendung meiner Krankenkassenbeiträge fällt? Wenn nein:
Aufgrund genau welcher Rechtslage nicht? Wenn ja: Welche Instanz ist dafür
zuständig, mir dieses Recht zu verschaffen?
Meinen vollständigen
Schriftverkehr mit dem Bundesausschuss können Sie übrigens im
Internet unter der Adresse http://www.patientenkammer.de/briefe/ba_zahnaerzte
nachvollziehen.
Mit freundlichen
Grüssen
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
D-70771 Echterdingen
Bundesministerium
für Gesundheit
53108 Bonn
Geschäftszeichen
224-96/3462
Bonn, den
21. September 2001
Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen
Sehr geehrter
Herr Tolzin,
vielen Dank
für Ihre Email vom 3. September 2001. Gerne werde ich versuchen,
Ihre Fragen zu beantworten.
Zu Frage
1 und 2: Nach $91 Abs. 4 SGB V unterliegt der Bundesausschuss der Rechtsaufsicht
durch das Bundesministerium für Gesundheit. Danach obliegt es dem
Bundesministerium für Gesundheit, die Gesetzmäßigkeit
der Verwaltungstätigkeit des Bundesausschusses zu überprüfen.
Inwieweit seitens des Bundesausschusses eine Geheimhaltungspolitik betrieben
wird, die gegen Gesetz verstößt, ist nicht erkennbar.
In Beantwortung
Ihrer dritten Frage möchte ich Sie auf die Internetseite des Bundesausschusses
verweisen. Unter der Adresse http://www.bundesausschuss.de können
Sie unter dem Stichwort "Zusammensetzung des Bundesausschusses der
Ärzte und Krankenkassen" genaue Informationen über die
Besetzung des Bundesausschusses erhalten. Dort sind sämtliche Namen
der Mitglieder aufgelistet. Einen Ausdruck der Seite füge ich diesem
Schreiben bei.
Mit freundlichen
Grüßen
Im Auftrag
Till Hiddemann
> -----Ursprüngliche
Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Samstag, 5. Januar 2002 00:27
> An: thomas.neumann@bmg.bund.de
> Betreff: WG: Schriftverkehr über Bundesausschuss Zahnärzte
und
> Krankenkassen
>
>
> Hallo, Herr Neumann,
>
> soeben finde ich das Schreiben von H. Till Hiddemann aufgrund
> meiner Mail vom 3. September. Damit erübrigt sich meine
> Beschwerde über die fehlende Antwort und ich entschuldige mich
> hiermit für meine Schusseligkeit.
>
> In der Sache möchte ich folgendes anmerken:
>
> Herr Hiddemann schreibt:
> "Inwieweit seitens des Bundesausschusses eine
> Geheimhaltungspolitik betrieben wird, die gegen das Gesetz
> verstößt, ist nicht erkennbar"
>
> Ihr Ministerium hat die Aufsicht über den Bundesausschuss. Bitte
> nehmen Sie Stellung zu der Tatsache, daß der Bundesausschuss
> Zahnärzte und Krankenkassen, der das höchste gewählte
Gremium der
> Vesicherten-Selbstverwaltung im Gesundheitswesen darstellt,
>
> a) bis auf den Vorsitzenden vollkommen anonym bleiben möchte
> b) keine Rechenschaft über umstrittene Entscheidungen ablegen
möchte
> c) keine Informationen über geplante Sitzungen und Sitzungsthemen
> preisgibt
>
> Dies ist als Briefwechsel im Internet dokumentiert!
>
> Habe ich als gesetzlich Krankenversicherter und mündiger Bürger
> und fleissig Zahlender nicht das Recht, Rechenschaft von einem
> Gremium zu verlangen, daß mich vertritt und über meine
Monat für
> Monat eingezahlten Gelder bestimmt? Ich bitte um Ihre Stellungnahme!
>
> Zum Verweis von Herrn Hiddemann auf die Webseite
www.bundesausschuss.de möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen,
daß es mir nicht um den "Bundesausschuß Ärzte und
Krankenkassen" sondern um den "Bundesausschuss ZAHNärzte
und Krankenkassen" geht. Ich hoffe, der kleine Unterschied ist in
Ihrem Hause bekannt. Der Bundesausschuss Zahnärzte hat keine Webseite
im Internet.
mfg
Hans Tolzin
(per
Briefpost)
Bundesministerium für Gesundheit
53108 Bonn
Bonn, den
20. März 2002
Geschäftszeichen
227-96/1955
Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen
Sehr geehrter
Herr Tolzin,
für
Ihr Schreiben vom 11. März 2002 zu Fragen des Bundesausschusses der
Zahnärzte und Krankenkassen dane ich Ihnen.
In Ihrer
Email vom 5. Januar 2002 hatten Sie mir mitgeteilt, dass Ihre Schreiben
von meinem Kollegen, Herrn Till Hiddemann, inzwischen beantwortet worden
sind.
Mit freundlichen
Grüßen
Im Auftrag
Dr. Thomas Neumann
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Donnerstag, 21. März 2002 13:22
> An: thomas.neumann@bmg.bund.de
> Betreff: Ihr Schreiben vom 20. März 2002
>
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Neumann,
>
> Die Fragen, die ich an Herrn Hiddemann und ebenso an Sie
> richtete, wurde bisher nicht beantwortet:
>
> - Aus welchen Personen setzt sich der Bundessauschuss (Zahnärzte
> und Krankenkassen)zusammen?
> - wo und wie kann ich
> a) Termine und Themen von Sitzungen des Bundesausschusses
> b) die wissenschaftlichen Grundlagen von Entscheidungen des
> Bundesausschusses
>
> erfahren?
>
> Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß der Bundesausschuss bisher
> nicht bereit war, meine diesbezüglichen Fragen zu beantworten,
> mit der Begründung, in der Geschäftsordnung des Ausschusses
sei
> Vertraulichkeit vereinbart. Auf Wunsch lasse ich Ihnen gerne
> meinen gesamten Schriftverkehr mit dem Ausschuss zukommen.
>
> Ich kann einfach nicht glauben, daß sich dieser Ausschuss jeder
> demokratischen Kontrolle entzieht und Sie dies zulassen!
>
> mfg
> Hans Tolzin
> Dieselstr. 3
> 70771 Echterdingen
>
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