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Änderung: 25. August 2001
Abs: Hans Tolzin, Dieselstr. 3, D - 70771 Echterdingen, Email: hans@tolzin.de Herrn Echterdingen, den 11. Apr. 2001 Sehr geehrter Herr Dr. Genzel, ich bemühe mich zur Zeit, unser komplexes Gesundheitssystem zu verstehen und möchte in diesem Zusammenhang um mehr Informationen über den "Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen bitten". Insbesondere interessiert mich 1.
Wofür genau ist der Bundesausschuss zuständig? Es tut mir leid, wenn ich Ihnen mit meinen vielen Fragen so viel Mühe mache und bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten. Mit
freundlichen Grüßen Bundesausschuss
der Zahnärzte und Krankenkassen Herrn Köln, 20.04.2001 Ihr Schreiben vom 11.04.2001 Sehr geehrter Herr Tolzin, Herr Prof. Dr. Genzel hat uns Ihr Schreiben vom 11. April 2001 mit der Bitte um Beantwortung übergeben. Zu Ihren darin enthaltenen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: Zu 1.-4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Mit freundlichen
Grüssen Anlagen Hans
Tolzin Bundesausschuss
Zahnärzte und Krankenkassen Echterdingen, den 21. Apr. 2001 Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Genzel, vielen Dank für Ihre Anwort auf mein Schreiben vom 11. April. Folgende Fragen sind noch offen: zu 1.-4.: zu 4.: zu 5.: zu 6.: zu 7.: zu 8.: zu 9.: Mit freundlichen Grüßen Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen Geschäftsführung Postfach 410169 Fon 0221 4001 - 0 fax 0221 4002 458 Herrn
Ihr Schreiben vom 21.04.2001
im Auftrag von Herrn Prof. Dr. Genzel nehmen wir auf Ihre ergänzende Anfrage abschliessend wie folgt Stellung: zu 4: Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass wir als Geschäftsstelle Ihnen eine namentliche Auflistung der Mitglieder im Bundesausschuss nicht übersenden. Die Mitglieder werden von den im Gesetz genannten Gremien benannt und in den Bundesausschuss entsandt. Falls Sie eine namentliche Benennung wünschen, bitten wir Sie, sich direkt an die zuständigen Gremien zu wenden. zu 5. bis 9. Anliegend erhalten Sie ein Exemplar der derzeit gültigen Richtlinien des Bundesausschusses. Darüber hinausgehende Informationen sind aus o.g. Gründen nicht möglich. Mit freundlichen
Grüssen
[Anmerkung2 von Hans Tolzin: Bitte beachten, dass es bei den "vertraulichen Verhandlungen" u.a. um die umstrittenen Amalgamerstattungsentscheidungen geht!] Bundesausschuss
Zahnärzte und Krankenkassen Echterdingen, den 12. Mai 2001 Sehr geehrter
Herr Prof. Dr. Genzel, Leider lagen die im Schreiben vermerkten Richtlinien nicht als Anlage bei. Wäre es möglich, mir diese nachzusenden? Vielen Dank. Dass Sie die Inhalte, Termine und Entscheidungskritierien Ihrer Sitzungen (zum Beispiel auch der Amalgamentscheidung) als vertraulich behandeln, habe ich zur Kenntnis genommen. Abschliessend hierzu noch eine letzte Frage: Wurde diese Handhabung von Ihnen als Ausschussvorsitzenden beschlossen oder vom Gremium als Ganzes oder ist dies im SGB V so geregelt (habe bisher keine entsprechende Stelle gefunden) oder handelt es sich um eine Anweisung einer übergeordneten Stelle (Bundesgesundheitsminister)? Zuletzt doch noch die ausdrückliche Bitte, mit eine Liste der Mitglieder des Ausschusses zukommen zu lassen, da es für mich einen erheblichen Aufwand bedeuten würde, dies in Kleinarbeit selbst herauszufinden. Mit freundlichen Grüßen Bundesausschuss
der Zahnärzte und Krankenkassen Herrn 14.05.2001 Ihr Telefax vom 12. Mai 2001 Sehr geehrter Herr Tolzin, Bezug nehmend auf Ihr o.g. Telefax übersenden wir Ihnen als Anlage ein Exemplar der Richtlinien des Bundesausschusses für Zahnärzte und Krankenkassen zur Kenntnis. Mit freundlichen
Grüssen Anlage Hans
Tolzin Bundesausschuss
Zahnärzte und Krankenkassen Echterdingen, den 25. Mai 2001 Mein Schreiben vom 12.Mai 2001, Ihr Schreiben vom 14. Mai 2001 Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Genzel, vielen Dank für die nachträgliche Zusendung der Richtlinien des Bundesausschusses. Jetzt stehen nur noch die Antworten auf meine im obigen Schreiben gestellten Fragen aus. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Mit freundlichen
Grüßen Bundesausschuss
der Zahnärzte und Krankenkassen Köln, 31.05.2001 Herrn Ihr Schreiben vom 25.05.2001 Sehr geehrter Herr Tolzin, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 25.05.2001 teilen wir Ihnen mit, dass der Grundsatz der Vertraulichkeit in einer Geschäftsordnung dargelegt ist, die der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen beschlossen hat und nach der seit Bestehen des Ausschusses zu verfahren ist. Mit freundlichen
Grüssen Hans Tolzin * Dieselstr. 3 * D-70771 Echterdingen
Echterdingen, den 6. Juni 2001 Mein Schreiben vom 25.Mai 2001, Ihr Schreiben vom 31. Mai 2001 Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Genzel, auf meine Anfrage, auf welche Weise der Vertraulichkeitsgrundsatz des Bundesausschusses definiert sei, antwortete mir Ihr Geschäftsführer, Herr Tadsen, dies sei seit Bestehen des Ausschusses in der Geschäftsordnung niedergelegt. Diese Regelung widerspricht meiner Ansicht nach völlig den demokratischen Grundsätzen unserer Republik. Das Volk als Souverän und die Versicherten, die unser Gesundheitssystem finanziell tragen, haben ein Recht auf Transparenz der gesundheitspolitischen Entscheidungen " auch von den Bundesausschüssen! Könnte es sein, dass Sie hier einen - fatalerweise existierenden - rechtsfreien Raum dazu ausnutzen, eine Politik zugunsten den finanziellen Interessen der Pharmalobby, der Ärzteschaft und den Krankenkassenverbänden und gegen die gesundheitlichen Interessen der Versicherten zu führen? Ich möchte Sie hiermit ausdrücklich an das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit erinnern. Ihre Heimlichtuerei lässt in mir " und nicht nur in mir " den Verdacht aufkommen, dass der Bundesausschuss dieses Grundrecht mit seiner mehr als umstrittenen Amalgamentscheidung möglicherweise wissentlich verletzt! Ich fordere Sie hiermit im Namen unseres demokratischen Rechtssystems und im Namen des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit dazu auf, den Geheimhaltungspassus unverzüglich und ersatzlos aus Ihrer Geschäftsordnung zu streichen. Falls Sie weiterhin der Ansicht sein sollten, dies sei "nicht in öffentlichem Interesse", bitte ich Sie mir mitzuteilen, wieviel Unterschriften ich sammeln muss, um in Ihren Augen "die Öffentlichkeit" repräsentieren zu können. Mit freundlichen
Grüßen Verteiler:
Bundesausschuss
der Zahnärzte und Krankenkassen
Sehr geehrter Herr Tolzin, im Auftrag von Herrn Prof. Dr. Genzel teile ich Ihnen mit, dass der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen seinem gesetzlichen Auftrag nach dem SGB V nachkommt. Er unterliegt dabei der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Gesundheit. Sämtliche Richtlinien des Bundesausschusses sind dem Bundesministerium für Gesundheit vor ihrem Inkrafttreten vorzulegen. Mit freundlichen
Grüssen Hans Tolzin, Dieselstr. 3, D-70771 Echterdingen Bundesausschuss
Zahnärzte und Krankenkassen
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Juni 2001, Ihre für mich nicht ganz einsichtige Stellungnahme veranlasst mich, mich doch noch einmal zu melden. Frage 1: Sie schreiben als Antwort auf meine Fragen bezüglich der Geheimhaltungspolitik des Bundesausschusses, dass „der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen seinem gesetzlichen Auftrag nach dem SGB V nachkommt“. Bitte teilen Sie mir mit, wo genau im Sozialgesetzbuch festgelegt ist, dass der Bundesauschuss sich wie ein Geheimbund verhalten und Krankenversicherten keinerlei Auskunft über - seine personelle
Zusammensetzung geben soll. Frage 2: Ich bitte um Ihre Antwort auf meine Frage, wieviel Unterschriften von Krankenversicherten (über deren Gesundheit und Gelder Sie ja schliesslich entscheiden), ich vorlegen muss, um Sie zu überzeugen, dass Informationen über Ihre Ausschussarbeit durchaus, ich darf Sie zitieren, „in öffentlichem Interesse“ sind. Frage 3: Laut Ihrer Auskunft ist der Geheimhaltungsgrundsatz des Bundesausschusses in der Geschäftsordnung des Ausschusses niedergelegt. Unterliegt diese Geschäftsordung der Genehmigungspflicht durch den Bundesgesundheitsminister? Mit freundlichen
Grüßen >
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Abs: Hans Tolzin, Dieselstr. 3, 70771 Echterdingen An: Echterdingen, den 25. August 2001 Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Genzel, leider habe ich weder auf mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 23. Juni noch auf meine erneute Nachfrage per Email vom 19. Juli an Ihren Geschäftsführer eine Antwort erhalten. Es sind immer noch einige Fragen ungeklärt, beispielsweise, welche Gutachten Sie pro Amalgam zu Rate zogen und welche Studien und Gutachten auf der Contra-Seite Sie überhaupt geprüft haben und wie Sie Ihre Geheimhaltungspolitik innerhalb einer Demokratie und als Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen begründen wollen. Angesichts der überaus zahlreichen Hin- und Beweise, dass Amalgamquecksilber · sich
aus Zahnplomben löst kann ich Ihre immer noch aktuelle Entscheidung, dass ausschliesslich Amalgam als Regelversorgung von den Krankenkassen zu erstatten ist, definitiv nicht nachvollziehen. Ich erinnere exemplarisch an die Studie von Dr. Vimy et.al an der Calgary-Universität in Kanada. Gerne kann ich Ihnen weitere Forschungsergebnisse von seriösen Wissenschaftlern nachreichen. Der Fairniss
halber möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich meinen vollständigen
Schriftverkehr mit Ihnen im Internet unter der weltweit abrufbaren Adresse
Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen wirklich sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen Hans Tolzin
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