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Schriftwechsel mit dem
"Bundesauschuss Zahnärzte und Krankenkassen"

Letzte Änderung: 25. August 2001

Vorbemerkung:

Bei dem Schriftwechsel mit dem Ausschuss geht es um seine sehr umstrittene Entscheidung, dass allein Amalgam als Regelversorgung für Zahnplomben von den Krankenkassen zu erstatten sei. Ich habe ihn deshalb nach der Grundlage für diese Entscheidung gefragt, beispielsweise welche Pro-Amalgam-Gutachten zu Rate gezogen und welche Contra-Amalgam-Gutachten geprüft wurden weitere Info's zum Bundesausschuss.

Vorläufige Zwischenbilanz:

Der Ausschuss, letztlich ein Organ der Selbstverwaltung der Krankenversichterten, verweigert jegliche Auskunft über seine Tätigkeit.

Originalschreiben (Beispiel)

 

Der Schriftwechsel im Einzelnen:
11. April 2001: Mein Schreiben an Prof. Dr. Herbert Genzel direkt
20. April 2001: Antwort der Geschäftsstelle des Ausschusses
21. April 2001: Mein Schreiben an Prof. Dr. Herbert Genzel direkt
04. Mai 2001: Antwort der Geschäftsstelle
12. Mai 2001: Mein Schreiben an Prof. Genzel (Fax an Geschäftsstelle)
14. Mai 2001: Antwort der Geschäftsstelle
25. Mai 2001: Mein Schreiben an Prof. Genzel (Fax an Geschäftsstelle)
31. Mai 2001: Antwort der Geschäftsstelle
06. Juni 2001: Mein Schreiben an Prof. Genzel direkt
18. Juni 2001: Antwort der Geschäftsstelle
23. Juni 2001: Mein Schreiben an Prof. Genzel direkt (keine Antwort!)t
19. Juli 2001: Meine Email an Geschäftstelle (keine Antwort)
25. August 2001: Mein Schreiben an Prof. Genzel direkt (plus Email an Gesch.st.)

Abs: Hans Tolzin, Dieselstr. 3, D - 70771 Echterdingen, Email: hans@tolzin.de

Herrn
Prof. Dr. Herbert Genzel
Kurwenal-Str. 3
80804 München

Echterdingen, den 11. Apr. 2001

Sehr geehrter Herr Dr. Genzel,

ich bemühe mich zur Zeit, unser komplexes Gesundheitssystem zu verstehen und möchte in diesem Zusammenhang um mehr Informationen über den "Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen bitten".

Insbesondere interessiert mich

1. Wofür genau ist der Bundesausschuss zuständig?
2. Was sind seine Kompetenzen?
3. Wem gegenüber ist er verantwortlich?
4. Wer sitzt alles im Ausschuss und von welcher Seite deligiert?
5. Wie lautet die Geschäftsordung des Ausschusses bzw. warum ist sie nicht öffentlich?
6. Kann ich ein Archiv einsehen, wann wie worüber entschieden wurde? Bzw. warum kann ich dies nicht?
7. Kann ich von Ihnen einen Tagesordungsplan erhalten, worüber in nächster Zukunft diskutiert bzw. entschieden wird? Bzw. warum kann ich diesen Tagesordungsplan nicht erhalten?
8. Gibt es einen Presseverteiler und können Sie mich in diesen aufnehmen?
9. Amalgam als Zahnfüllung war schon immer sehr umstritten und ist - nach meinem Kenntnisstand - nachgewiesenermassen giftig. Warum hat der Bundesausschuss dennoch entschieden, dass Amalgamfüllungen weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden müssen und alternative - unbedenklichere - Füllungen eben nicht? Welche Argumente, wissenschaftlichen Erkenntnisse und Studien sind Hintergrund seiner Entscheidung?

Es tut mir leid, wenn ich Ihnen mit meinen vielen Fragen so viel Mühe mache und bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Tolzin


Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen
Geschäftsführung
Postfach 410169
D-50861 Köln
Fon 0221 4001-0
Fax 0221 4002-458

Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen

Köln, 20.04.2001

Ihr Schreiben vom 11.04.2001

Sehr geehrter Herr Tolzin,

Herr Prof. Dr. Genzel hat uns Ihr Schreiben vom 11. April 2001 mit der Bitte um Beantwortung übergeben. Zu Ihren darin enthaltenen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu 1.-4.:
Die Antworten ergeben sich aus dem Gesetz, $$91-94 SGB V. Diese fügen wir diesem Schreiben in Kopie als Anlage bei.

Zu 5.:
Die Geschäftsordnung des Bundesausschusses regelt den internen Verwaltungsablauf und ist daher nicht von öffenltichem Interesse

Zu 6.:
Die vom Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien sind alle durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. (§94 Abs. 2 SGB V).

Zu 7.:
Eine Sitzung des Bundesausschusses ist zur Zeit nicht terminiert, dementsprechend besteht auch keine Tagesordnung

Zu 8.:
Ein Presseverteiler existiert nicht (siehe zu 6.).

Zu 9.:
Der Bundesausschuss hat im Vorfeld seiner Beschlussfassung zu den Richtlinien die Amalgamthematik eingehend gutachterlich überprüfen lassen und intensiv beraten. Auf der Grundlage der eingebrachten wissenschaftlichen Erkenntnisse kam es dann zu der Neufassung der Richtlinien, dabei wurde insbesondere auf die aktuellen Gebrauchs- und Fachinformationen und Aufbereitungsmonographien verwiesen.

Mit freundlichen Grüssen
i.A.
Corvin

Anlagen


Hans Tolzin
Dieselstr. 3
D - 70771 Echterdingen
Email: hans@tolzin.de

Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen
Herrn Prof. Dr. Herbert Genzel
Postfach 410169
D-50861 Köln
Fon 0221 4001-0
Fax 0221 4002-458

Echterdingen, den 21. Apr. 2001

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Genzel,

vielen Dank für Ihre Anwort auf mein Schreiben vom 11. April. Folgende Fragen sind noch offen:

zu 1.-4.:
Vielen Dank für die Gesetzestexte!

zu 4.:
Mich interessiert weiterhin, welche Personen aus welchen Gremien (neutral, Kassenärzte, Krankenkassenverbände) im Bundesausschuss sitzen. Ich bitte um eine Auflistung der Namen, Gremien und wie sie erreichbar sind.

zu 5.:
Wenn ich richtig verstanden habe, dann entscheiden die Mitglieder des Bundesausschusses darüber, welche Leistungen die Krankenkassen erstatten müssen bzw. dürfen und welche nicht. Wie diese Entscheidungen zustandekommen, ist meines Erachtens durchaus im Interesse der Öffentlichkeit, deren Teil ich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland und als Krankenversicherter bin. Vielleicht können Sie sich ein Beispiel am "Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen" nehmen, der seine Geschäftsordnung sogar im Internet veröffentlich hat.

zu 6.:
Mir ist im Moment nicht bekannt, wie ich im Bundesanzeiger recherchieren kann. Ich bitte Sie hiermit, mir eine (kostenlose) Möglichkeit anzubieten, vergangene Entscheidungen des Bundesausschusses einzusehen. Sollte dies Kosten verursachen, belasten Sie damit bitte meine Krankenkasse (DAK), an die ich zusammen mit meinem Arbeitgeber monatlich immerhin mehr als 700 DM einzahle

zu 7.:
Bitte informieren Sie mich rechtzeitig über Termin und Inhalt, wenn wieder eine Sitzung anberaumt wird.

zu 8.:
Siehe 7.

zu 9.:
Bitte informieren Sie mich darüber, welche Gutachter auf Seiten der Amalgambefürworter und auf Seiten der Amalgamkritiker Sie hinzugezogen hatten und welche Argumente/Studien diese Gutachter anführten.

Mit freundlichen Grüßen



Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen
Geschäftsführung
Postfach 410169
Fon 0221 4001 - 0
fax 0221 4002 458

Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen


Köln, 04.05.2001

Ihr Schreiben vom 21.04.2001


Sehr geehrter Herr Tolzin,

im Auftrag von Herrn Prof. Dr. Genzel nehmen wir auf Ihre ergänzende Anfrage abschliessend wie folgt Stellung:

zu 4:
Die Zusammensetzung des Bundesausschusses ergibt sich aus den Ihnen bereits übersandten Unterlagen ($91 Abs. 2 Satz 1 SGB V) wo die beteiligten Gremien im Bundesausschuss aufgezählt sind.

Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass wir als Geschäftsstelle Ihnen eine namentliche Auflistung der Mitglieder im Bundesausschuss nicht übersenden.

Die Mitglieder werden von den im Gesetz genannten Gremien benannt und in den Bundesausschuss entsandt. Falls Sie eine namentliche Benennung wünschen, bitten wir Sie, sich direkt an die zuständigen Gremien zu wenden.

zu 5. bis 9.
Nach der Geschäftsordnung des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen sind die Beratung, Verhandlungen und Beschlussfassungen nicht öffentlich. Der Hergang der Verhandlungen und das Stimmverhältnis sind ebenso wie die Arbeitsunterlagen vertraulich zu behandeln.

Anliegend erhalten Sie ein Exemplar der derzeit gültigen Richtlinien des Bundesausschusses. Darüber hinausgehende Informationen sind aus o.g. Gründen nicht möglich.

Mit freundlichen Grüssen
i.A.
Corvin


[Anmerkung von Hans Tolzin: Die Anlage fehlt!]

[Anmerkung2 von Hans Tolzin: Bitte beachten, dass es bei den "vertraulichen Verhandlungen" u.a. um die umstrittenen Amalgamerstattungsentscheidungen geht!]


Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen
Herrn Prof. Dr. Herbert Genzel
Postfach 410169
D-50861 Köln

Echterdingen, den 12. Mai 2001

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Genzel,
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 4. Mai.

Leider lagen die im Schreiben vermerkten Richtlinien nicht als Anlage bei. Wäre es möglich, mir diese nachzusenden? Vielen Dank.

Dass Sie die Inhalte, Termine und Entscheidungskritierien Ihrer Sitzungen (zum Beispiel auch der Amalgamentscheidung) als vertraulich behandeln, habe ich zur Kenntnis genommen.

Abschliessend hierzu noch eine letzte Frage: Wurde diese Handhabung von Ihnen als Ausschussvorsitzenden beschlossen oder vom Gremium als Ganzes oder ist dies im SGB V so geregelt (habe bisher keine entsprechende Stelle gefunden) oder handelt es sich um eine Anweisung einer übergeordneten Stelle (Bundesgesundheitsminister)?

Zuletzt doch noch die ausdrückliche Bitte, mit eine Liste der Mitglieder des Ausschusses zukommen zu lassen, da es für mich einen erheblichen Aufwand bedeuten würde, dies in Kleinarbeit selbst herauszufinden.

Mit freundlichen Grüßen


Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen
Geschäftsführung

Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen

14.05.2001

Ihr Telefax vom 12. Mai 2001

Sehr geehrter Herr Tolzin,

Bezug nehmend auf Ihr o.g. Telefax übersenden wir Ihnen als Anlage ein Exemplar der Richtlinien des Bundesausschusses für Zahnärzte und Krankenkassen zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüssen
i.A.
Corvin

Anlage


Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen

Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen
Herrn Prof. Dr. Herbert Genzel
Postfach 410169
D-50861 Köln

Echterdingen, den 25. Mai 2001

Mein Schreiben vom 12.Mai 2001, Ihr Schreiben vom 14. Mai 2001

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Genzel,

vielen Dank für die nachträgliche Zusendung der Richtlinien des Bundesausschusses.

Jetzt stehen nur noch die Antworten auf meine im obigen Schreiben gestellten Fragen aus.

Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Hans Tolzin


Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen
Geschäftsführung
Postfach 410169
50861 Köln
fon 0221 4001-0
fax 0221 40024 58

Köln, 31.05.2001

Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
D-70771 Echterdingen

Ihr Schreiben vom 25.05.2001

Sehr geehrter Herr Tolzin,

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 25.05.2001 teilen wir Ihnen mit, dass der Grundsatz der Vertraulichkeit in einer Geschäftsordnung dargelegt ist, die der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen beschlossen hat und nach der seit Bestehen des Ausschusses zu verfahren ist.

Mit freundlichen Grüssen
i.A.
Tadsen


Hans Tolzin * Dieselstr. 3 * D-70771 Echterdingen


Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen
Herrn Prof. Dr. Herbert Genzel
Kurwenalstr. 3
D-80804 München

Echterdingen, den 6. Juni 2001

Mein Schreiben vom 25.Mai 2001, Ihr Schreiben vom 31. Mai 2001

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Genzel,

auf meine Anfrage, auf welche Weise der Vertraulichkeitsgrundsatz des Bundesausschusses definiert sei, antwortete mir Ihr Geschäftsführer, Herr Tadsen, dies sei seit Bestehen des Ausschusses in der Geschäftsordnung niedergelegt.

Diese Regelung widerspricht meiner Ansicht nach völlig den demokratischen Grundsätzen unserer Republik. Das Volk als Souverän und die Versicherten, die unser Gesundheitssystem finanziell tragen, haben ein Recht auf Transparenz der gesundheitspolitischen Entscheidungen " auch von den Bundesausschüssen!

Könnte es sein, dass Sie hier einen - fatalerweise existierenden - rechtsfreien Raum dazu ausnutzen, eine Politik zugunsten den finanziellen Interessen der Pharmalobby, der Ärzteschaft und den Krankenkassenverbänden und gegen die gesundheitlichen Interessen der Versicherten zu führen?

Ich möchte Sie hiermit ausdrücklich an das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit erinnern. Ihre Heimlichtuerei lässt in mir " und nicht nur in mir " den Verdacht aufkommen, dass der Bundesausschuss dieses Grundrecht mit seiner mehr als umstrittenen Amalgamentscheidung möglicherweise wissentlich verletzt!

Ich fordere Sie hiermit im Namen unseres demokratischen Rechtssystems und im Namen des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit dazu auf, den Geheimhaltungspassus unverzüglich und ersatzlos aus Ihrer Geschäftsordnung zu streichen.

Falls Sie weiterhin der Ansicht sein sollten, dies sei "nicht in öffentlichem Interesse", bitte ich Sie mir mitzuteilen, wieviel Unterschriften ich sammeln muss, um in Ihren Augen "die Öffentlichkeit" repräsentieren zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Tolzin

Verteiler:
Diverse Internetforen, Gesundheitsministerin, diverse Presseorgane


Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen
Geschäftsführung
Postfach 410169
50861 Köln
fon 0221 4001 0
fax 0221 4002 458


Köln, den 18.06.2001


Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen


Ihr Schreiben vom 6. Juni 2001

Sehr geehrter Herr Tolzin,

im Auftrag von Herrn Prof. Dr. Genzel teile ich Ihnen mit, dass der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen seinem gesetzlichen Auftrag nach dem SGB V nachkommt. Er unterliegt dabei der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Gesundheit.

Sämtliche Richtlinien des Bundesausschusses sind dem Bundesministerium für Gesundheit vor ihrem Inkrafttreten vorzulegen.

Mit freundlichen Grüssen
i.A.
Corvin


Hans Tolzin, Dieselstr. 3, D-70771 Echterdingen

Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen
Herrn Prof. Dr. Herbert Genzel
Kurwenalstr. 3
D-80804 München


Echterdingen, den 23. Juni 2001


Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Genzel,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Juni 2001,

Ihre für mich nicht ganz einsichtige Stellungnahme veranlasst mich, mich doch noch einmal zu melden.

Frage 1:

Sie schreiben als Antwort auf meine Fragen bezüglich der Geheimhaltungspolitik des Bundesausschusses, dass „der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen seinem gesetzlichen Auftrag nach dem SGB V nachkommt“.

Bitte teilen Sie mir mit, wo genau im Sozialgesetzbuch festgelegt ist, dass der Bundesauschuss sich wie ein Geheimbund verhalten und Krankenversicherten keinerlei Auskunft über

- seine personelle Zusammensetzung
- Begründung für umstrittene Entscheidungen
- vergangene und geplante Themen und Sitzungen

geben soll.

Frage 2:

Ich bitte um Ihre Antwort auf meine Frage, wieviel Unterschriften von Krankenversicherten (über deren Gesundheit und Gelder Sie ja schliesslich entscheiden), ich vorlegen muss, um Sie zu überzeugen, dass Informationen über Ihre Ausschussarbeit durchaus, ich darf Sie zitieren, „in öffentlichem Interesse“ sind.

Frage 3:

Laut Ihrer Auskunft ist der Geheimhaltungsgrundsatz des Bundesausschusses in der Geschäftsordnung des Ausschusses niedergelegt. Unterliegt diese Geschäftsordung der Genehmigungspflicht durch den Bundesgesundheitsminister?

Mit freundlichen Grüßen
Hans Tolzin


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Donnerstag, 19. Juli 2001 00:10
> An: h.tardsen@kzbv.de
> Betreff: Mein Schreiben an Herrn Prof. Genzel vom 23. Juni 2001
>
>
> Sehr geehrter Herr Tardsen,
>
> mit o.g. Datum habe ich ein Schreiben mit einigen Fragen an Herrn
> Prof. Genzel gerichtet.
>
> Bisher hatte er die Beantwortung immer über Ihr Büro veranlasst.
>
> Da bisher noch keine Antwort eintraf, bitte ich um Auskunft, ob
> das Schreiben bei Herrn Prof. Genzel eingetroffen ist.
>
> mfg
> Hans Tolzin


 

Abs: Hans Tolzin, Dieselstr. 3, 70771 Echterdingen

An:
Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen
Herrn Prof. Dr. Herbert Genzel
Kurwenalstr. 3
D-80804 München

Echterdingen, den 25. August 2001

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Genzel,

leider habe ich weder auf mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 23. Juni noch auf meine erneute Nachfrage per Email vom 19. Juli an Ihren Geschäftsführer eine Antwort erhalten.

Es sind immer noch einige Fragen ungeklärt, beispielsweise, welche Gutachten Sie pro Amalgam zu Rate zogen und welche Studien und Gutachten auf der Contra-Seite Sie überhaupt geprüft haben und wie Sie Ihre Geheimhaltungspolitik innerhalb einer Demokratie und als Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen begründen wollen.

Angesichts der überaus zahlreichen Hin- und Beweise, dass Amalgamquecksilber

· sich aus Zahnplomben löst
· sich im Organismus ablagert und ansammelt
· und dort zunehmend gesundheitliche Belastungen des Körpers verursacht

kann ich Ihre immer noch aktuelle Entscheidung, dass ausschliesslich Amalgam als Regelversorgung von den Krankenkassen zu erstatten ist, definitiv nicht nachvollziehen. Ich erinnere exemplarisch an die Studie von Dr. Vimy et.al an der Calgary-Universität in Kanada.

Gerne kann ich Ihnen weitere Forschungsergebnisse von seriösen Wissenschaftlern nachreichen.

Der Fairniss halber möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich meinen vollständigen Schriftverkehr mit Ihnen im Internet unter der weltweit abrufbaren Adresse
http://www.patientenkammer.de/briefe/ba_zahnaerzte.htm veröffentlicht habe.

Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen wirklich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Hans Tolzin